Elon Musks X-Konto auf einem iPhone sowie ein X-Logo im Hintergrund (Symbolbild)
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Bericht: Musk erwägt Rückzug von Twitter-Nachfolger X aus der EU

Bericht: Musk erwägt Rückzug von Twitter-Nachfolger X aus der EU

Das Digitalgesetz DSA verpflichtet Online-Plattformen, illegale Inhalte zu löschen. Tech-Milliardär Elon Musk ist laut einem Bericht zu einem radikalen Schritt bereit, um Twitter-Nachfolger "X" den Regeln zu entziehen. Ergänzt durch "Dein Argument".

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Elon Musk erwägt laut einem Medienbericht, seine Online-Plattform "X" (ehemals Twitter) aus der Europäischen Union abzuziehen. Auslöser sei die Unzufriedenheit des Tech-Milliardärs mit dem Digital-Gesetz DSA, schrieb die Website "Business Insider" in der Nacht zum Donnerstag unter Berufung auf eine mit dem Unternehmen vertraute Person.

Musk reagierte auf EU-Nachfragen mit Unverständnis

Das DSA-Gesetz (Digital Services Act) verpflichtet große Online-Plattformen, konsequent und schnell unter anderem gegen Hassrede vorzugehen. X bekam jüngst einen Fragenkatalog der EU-Kommission, die mehr darüber wissen will, wie der Dienst seinen Verpflichtungen nachkommt.

Grund waren Hinweise auf die Ausbreitung von Gewaltaufrufen und Falschinformationen nach dem Angriff der islamistischen Hamas auf Israel. EU-Kommissar Thierry Breton verwies unter anderem auf Berichte über manipulierte Bilder und Mitschnitte von Videospielen, die für echte Aufnahmen ausgegeben worden seien. Musk zeigte Unverständnis über die Nachfragen. Bei DSA-Verstößen drohen hohe Strafen.

Team für Inhalte-Kontrolle zu Teilen entlassen

"Business Insider" zufolge beriet Musk darüber, X nicht mehr in der EU verfügbar zu machen oder den Zugang für Nutzer in der Region zu blockieren. Musk hatte nach dem Kauf von Twitter für rund 44 Milliarden Dollar mehr als die Hälfte der Belegschaft entlassen. Stark davon betroffen waren auch die für Inhalte-Kontrolle zuständigen Teams. Der Tech-Milliardär, der politische Ansichten der amerikanischen Rechten vertritt, behauptete, vor der Übernahme habe Twitter die Redefreiheit zu stark eingeschränkt.

💬 Mitdiskutieren lohnt sich: Die folgende Passage hat die Redaktion aufgrund von Kommentaren von Nutzerinnen und Nutzern wie "LuziferMUC" und "marc_nbg" im Rahmen des BR24 Projekts "Dein Argument" ergänzt um weitere Informationen zur Arbeit der Moderations-Teams bei X.

Der Redefreiheitsbegriff, von dem Musk hier ausgeht, ist ein in den USA historisch geprägter – festgehalten im ersten Zusatzartikel der US-Verfassung. Erlaubt ist demnach prinzipiell alles, was nicht direkt zu konkreten Gewalttaten aufruft: beispielsweise auch das Zurschaustellen von Hakenkreuzen. Das gilt allerdings in Deutschland als verfassungswidriges Kennzeichen - und müsste deshalb auch in Deutschland bei X sanktioniert werden. Das Moderationspersonal hat die Aufgabe, Posts und Bilder auf Stichhaltigkeit und Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Laut der X-Richtlinien können Posts und Accounts, die dieser Prüfung nicht standhalten, in ihrer Sichtbarkeit eingeschränkt werden, ebenso wenn sie "Hass schürende Bilder" zeigen oder "irreführende Informationen in einer Krise" verbreiten. Die entsprechenden Posts werden dann aus Suchergebnissen oder Trends entfernt, können nicht mit "Gefällt mir" markiert, repostet oder geteilt werden. Da X an Moderationspersonal spart, kann etwa der Frage, ob ein Post oder ein Bild Tatsachen wiedergibt, häufig nicht nachgegangen werden. 💬

Musk reagierte zunächst nicht auf den Bericht des "Business Insider - und X beantwortet Presseanfragen generell mit dem knappen Satz, dass man gerade beschäftigt sei. Er habe schon nach der Übernahme vorgeschlagen, den Dienst nur auf die USA zu reduzieren, um Kosten zu sparen, schrieb "Business Insider".

Facebook-Threads in EU nicht nutzbar

Der Facebook-Konzern Meta lässt seinen in diesem Jahr gestarteten Twitter-Konkurrenzdienst "Threads" bereits unter Verweis auf die EU-Digitalgesetze nicht in der Region nutzen. Im Fall von Threads gehen Beobachter allerdings eher davon aus, dass die Beschränkungen für das Zusammenlegen von Daten aus verschiedenen Diensten auch unter dem Dach eines Konzerns der Grund dafür sind. Die Regeln verankern, dass dafür die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer notwendig ist.

Mit Informationen von dpa

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