Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht mitteilte. Das Verfahren soll vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden.
Verbotene SA-Losung bei AfD-Wahlkampfveranstaltung
Höcke soll am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" gesagt haben. Dabei soll er gewusst haben, dass "Alles für Deutschland" eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der NSDAP war.
Dieser Einschätzung der Staatsanwaltschaft folgte das Landgericht. Allerdings sieht das Gericht keinen Anlass, den Sachverhalt vor dem Landgericht zu verhandeln. Weder die Straferwartung für Höcke rechtfertige dies, noch sei eine besondere Bedeutung des Falls anzunehmen. Der Bekanntheitsgrad Höckes allein sei nicht geeignet, dem Fall eine besondere Bedeutung zu verleihen.
Termin für Höcke-Prozess steht noch nicht fest
Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai dieses Jahres Anklage gegen Höcke erhoben. In einer Einlassung zu den Vorwürfen habe Höcke "die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt", teilten die Strafverfolger damals mit.
Höcke kann gegen die Zulassung der Anklage nicht vorgehen. Dagegen kann die Staatsanwaltschaft vor das Oberlandesgericht Naumburg ziehen und Beschwerde gegen die Zuordnung zum Amtsgericht einlegen. Ein Termin für eine Hauptverhandlung gegen den AfD-Rechtsaußen ist damit noch nicht absehbar.
Das Verwenden der Losung "Alles für Deutschland" sorgte gerade auch in Passau für Ermittlungen der Polizei gegen einen AfD-Politiker.
Weitere Anklage gegen Höcke
Erst Anfang dieses Monats hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtags den Weg für eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) gegen Höcke freigemacht. Außer den drei AfD-Abgeordneten stimmten alle anwesenden Parlamentarier der erneuten Aufhebung der Immunität Höckes zu.
Der AfD-Politiker selbst äußerte auf der Plattform X (früher Twitter), seine Immunität sei bereits zum siebten Mal aufgehoben worden. Er schrieb von einer "Justizkeule gegen Dissidenten". Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag beim sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben.
Im Audio: Ermittlungen zu AfD-Plakaten mit verbotener SA-Losung
Mit Informationen von dpa und AFP.
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