Ein Friedhof im Herbst (Symbolbild)
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Bundesgericht lehnt Zugang zu tödlichem Betäubungsmittel ab

Sterbewillige dürfen das tödliche Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital nicht erwerben – das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Sterbewillige sollen auch in Zukunft keinen Zugang zum tödlich wirkenden Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital bekommen. Das hat das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, argumentiert das Bundesverwaltungsgericht. Sie würden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichem Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehre. Die Gefahren eines Missbrauchs dieses Mittels seien zu hoch.

Selbsttötung mit Natrium-Pentobarbital bleibt verboten

Geklagt hatten ein Krebskranker und ein Multiple-Sklerose-Patient. Sie wollten sich mit Natrium-Pentobarbital zu Hause im Kreis ihrer Familien selbst töten.

Das Mittel war ihnen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit dem Hinweis auf das Betäubungsmittelgesetz verweigert worden. Dieses lässt den Zugang zu einem Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung nicht zu.

Urteil aus Nordrhein-Westfalen bestätigt

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte zuvor schon die Klagen der beiden Männer abgewiesen. Das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben werde dadurch nicht verletzt. Es gebe dafür andere Möglichkeiten – etwa mithilfe eines Arztes oder einer Organisation, die zur Suizidhilfe bereit sind. Gegen dieses OVG-Urteil hatten die Kläger Revision eingelegt, die nun abgewiesen wurde.

244 Anträge auf Natrium-Pentobarbital seit 2017

Eine Sterbehilfe-Organisation oder die Hilfe eines Arztes wollen die Kläger nicht in Anspruch nehmen, erklärte ihr Rechtsanwalt Robert Roßbruch, der auch Präsident der "Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben" ist. Die Kläger führen auch an, dass es äußerst schwierig sei, einen Arzt zu finden, der Mittel zur Selbsttötung verschreibt.

Seit 2017 sind beim BfArM 244 Anträge auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital gestellt worden. In keinem Fall sei ein Antrag bewilligt worden, teilte das Bundesinstitut mit. Ein Großteil ist laut der Nachrichtenagentur dpa abgelehnt worden, acht Anträge seien zurückgezogen worden, etliche Verfahren seien noch offen. In 36 Fällen seien die Antragsteller gestorben.

Keine konkreten Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland

Grundlegend ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Es postuliert das Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Sterben. Mit der Entscheidung wurde damals das Verbot der organisierten Sterbehilfe in Deutschland gekippt. Seither wird allerdings um konkrete Regelungen für die Sterbehilfe gestritten – bisher ohne Ergebnis. Im Sommer bekamen zwei Gesetzentwürfe nicht die nötige Mehrheit im Bundestag.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz lehnt den Zugang zu Natrium-Pentobarbital für Sterbewillige ab. Bereits jetzt werde mehreren Hundert Menschen jährlich mit anderen Mitteln zur Selbsttötung verholfen, erklärte Vorstand Eugen Brysch. Zudem sei der Bundestag gefordert, die Sterbehilfe gegen Gebühr zu verbieten. Denn wo Geld fließe, sei die Autonomie in Gefahr.

Mit Informationen von dpa

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