Das Bundeskartellamt hatte Apple im April 2023 als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung" eingestuft. Damit wird eine strengere Kontrolle des US-Technologiekonzerns durch das Kartellamt ermöglicht. Gegen die Einstufung wandte sich Apple an den Bundesgerichtshof (BGH), der in erster und letzter Instanz zuständig ist. Dort hatte das Unternehmen nun keinen Erfolg.
BGH: Apple kann Wettbewerb verfälschen
Apple sei eins der größten, umsatzstärksten und profitabelsten Unternehmen weltweit, erklärte der BGH, es habe "außerordentliche finanzielle und sonstige Ressourcen". Das Bundeskartellamt habe zu Recht festgestellt, dass Apple das strategische und wettbewerbliche Potenzial habe, um erheblichen Einfluss auf die Geschäfte Dritter zu nehmen, den Wettbewerbsprozess zum eigenen Vorteil zu verfälschen oder seine Marktmacht auf immer neue Märkte und Sektoren zu übertragen.
Apple: Geschäftsmodell stellt Privatsphäre und Sicherheit in den Mittelpunkt
Apple erklärte als Reaktion auf das Urteil, es sei "in Deutschland einem harten Wettbewerb ausgesetzt". Die BGH-Entscheidung vernachlässige "den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit" von Nutzerinnen und Nutzern in den Mittelpunkt stelle.
Apples Regeln zum Tracking unter Beobachtung
Seit Juni 2022 prüft das Bundeskartellamt die Trackingregelungen, die Apple für Apps von anderen Anbietern vorsieht. Beim Tracking werden zu Werbezwecken Informationen über das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer im Netz gesammelt, etwa darüber, welche Seiten sie besuchen. Das Kartellamt geht dem Anfangsverdacht nach, dass Apple eigene Angebote bevorzugt oder andere Unternehmen behindert. Denn seit April 2021 müssen andere Anbieter im App Store extra eine Einwilligung der Nutzer einholen, bevor sie Zugang zu bestimmten Daten bekommen. Außerdem seien beispielsweise externe App-Entwickler auf Apples Unterstützung angewiesen, um Zugang zu dessen Nutzern zu bekommen.
Google, Meta und Amazon ebenfalls unter Aufsicht
Neben Apple stuft das Bundeskartellamt auch die Google-Mutter Alphabet, die Facebook-Mutter Meta und den Internethändler Amazon als Unternehmen ein, die unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht fallen, außerdem seit September 2024 den Softwarekonzern Microsoft. Der Fall von Amazon landete ebenfalls vor dem BGH, der im April 2024 zugunsten des Kartellamts entschied.
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