Zur Abfederung der hohen Energiepreise greifen im kommenden Jahr Preisobergrenzen für Strom und Gas. Der Bundestag hatte am Donnerstag grünes Licht für die Pläne der Ampel-Regierung gegeben. Nun hat sich auch der Bundesrat abschließend damit befasst und die Pläne gebilligt. Die Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse haben damit die letzte Hürde genommen.
- Zum Artikel: "Bundestag beschließt Energiepreisbremsen"
Energiepreise für Basisverbrauch werden gedeckelt
Der Gaspreis wird für Privathaushalte auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für Neukunden nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei etwas über 17 Cent. Der Preisdeckel gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts - so sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen angehalten werden. Für Fernwärme gilt ein Deckel von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Gleiches gilt für den Strompreisdeckel. Die Obergrenze beträgt hier für Privathaushalte 40 Cent pro Kilowattstunde - ebenfalls für einen sogenannten Basisverbrauch von 80 Prozent. Der derzeitige Durchschnittspreis liegt bei um die 43 Cent pro Kilowattstunde an. Hier ist der Entlastungseffekt demnach geringer, allerdings werden teilweise auch deutlich höhere Preise pro Kilowattstunde verlangt. Für den Gas- und Stromverbrauch, der über die 80-Prozent-Marke hinausgeht, muss jeweils der volle Preis bezahlt werden.
Für die Industrie gelten bei den Preisbremsen eigene Grenzen und Preisdeckel. Diese betragen ebenfalls ab Januar 7 Cent für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs und 13 Cent beim Strom.
Verbraucher müssen nichts unternehmen
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts unternehmen, um die Entlastungen zu bekommen. Denn die Energieversorger müssen die Berechnungen übernehmen - sie holen sich das Geld dann vom Staat wieder.
Die Neuregelung soll vor übermäßigen Energiekosten schützen. Die Entlastungen greifen ab März 2023, sollen rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten. Die Preisbremsen gelten bis April 2024.
Entlastungen für Haushalte mit Pellets-, Öl- oder Flüssiggas-Heizungen
Auch für Haushalte, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, wird es Zahlungen geben: Ab einer Verdoppelung der Preise gegenüber dem Vorjahr werden 80 Prozent der Kosten übernommen, höchstens 2.000 Euro. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kritisierte aber, eine "Gerechtigkeitslücke" bei Öl und Pellets werde nur unzureichend geschlossen.
- Zum Artikel: "Entlastungen jetzt auch für Haushalte mit Öl- und Pelletheizung"
Weil: Deckelung gebe Bürgern Vertrauen, Rechnungen zahlen zu können
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte in der Länderkammer, Preissteigerungen hätten das Potenzial für eine soziale Krise - der Deckel gebe Bürgern nun Vertrauen, in der Zukunft ihre Rechnung bezahlen zu können. Der Staat stehe an der Seite der Bürgerinnen und Bürger.
Die Ministerpräsidenten hatten Druck gemacht, dass eine "Winterlücke" bei den Entlastungen geschlossen wird und diese nicht erst ab Märzgelten. Weil sagte, er sei froh, dass es einen durchgängigen Entlastungspfad gebe.
Martens: Mieter müssen Entlastungen vom Vermieter bekommen
Für Mieter gibt es bei den Preisbremsen ein Recht zur Minderung der Nebenkosten, wie die SPD-Bundestagabgeordnete Zanda Martens der "Bild"-Zeitung sagte. Mieter müssen demnach die Entlastungen unverzüglich vom Vermieter bekommen und dürfen dabei die vom Vermieter angezeigte Verringerung der Betriebskostenvorauszahlung selbstständig umsetzen. "Vermieter werden zur Mitteilung verpflichtet, um wie viel sich die Nebenkosten verringern." Diesen Betrag dürften die Mieter dann ab März bei der Miet-Überweisung einfach weglassen.
Härtefallregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Enthalten sind in den Gesetzen auch Härtefallregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie andere Sozial-, Forschungs- und Kultureinrichtungen.
Mit Informationen von AFP, dpa und epd
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