Symbolbild: Amtliche Wahlbenachrichtigung
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Kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Mehr als 59 Millionen Deutsche sind heute zur Wahl aufgerufen. Woher weiß ich, wo ich meine Stimme abgeben kann? Was tun, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht finden kann? Kann ich auch online wählen? Die wichtigsten Antworten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Bis 18.00 Uhr haben die Wahllokale geöffnet. Also noch schnell zur Wahl – aber was, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht zu finden ist? Lässt sich die Stimmabgabe auch online erledigen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Menschen, die zur Bundestagswahl berechtigt sind, aber ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch an der Wahl teilnehmen (externer Link). Voraussetzung ist, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass dies der Fall ist. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mit in den Wahlraum nehmen, können Sie dennoch wählen. Allerdings müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Wenn man keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, könnte es sein, dass man auch nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist. In diesem Fall weist einen der Wahlvorstand zurück und Sie können nicht wählen.

Wo muss ich hin, um meine Stimme abzugeben?

Die Adresse des Wahlraums findet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Ferner bieten viele Gemeinden am Wahltag ein Auskunftstelefon an oder haben auf ihrer Internetseite ein Verzeichnis sämtlicher Wahlräume bereitgestellt.

Was, wenn ich eigentlich Briefwahl beantragt hatte?

Wer schon Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann auch noch mit dem Wahlschein im Wahllokal wählen. Umgekehrt kann in besonderen Ausnahmefällen ein Wahlschein noch am Wahltag bei der Gemeindebehörde beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Die zuständige Gemeinde prüft und entscheidet.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht persönlich (nicht elektronisch) bei der zuständigen Gemeinde vorsprechen. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18 Uhr direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag genannten Stelle abgegeben oder in deren Briefkasten geworfen werden. Andernfalls kann die Stimme nicht gezählt werden.

Kann ich auch online meine Stimme abgeben?

Ihre Stimme geben die Bürgerinnen und Bürger mit Kreuzchen auf dem Papier-Wahlzettel ab, sei es im Wahllokal oder per Briefwahl. Eine Online-Wahl ist nicht möglich.

Einerseits bestehen Sorgen wegen der Sicherheit. Wenn wir ein Online-Wahlsystem hätten, könnten womöglich Hacker an die Daten herankommen und diese schlimmstenfalls manipulieren oder Stimmen verschwinden lassen.

Ein weiteres Argument: Unsere Wahlen müssen so öffentlich wie möglich sein. Das ist einer der Grundsätze unseres Wahlsystems. Die Stimmabgabe selbst soll geheim sein. Aber danach kann jede und jeder auch unangemeldet die Stimmauszählung im Wahlbüro beobachten. Eine Online-Wahl müsste eine solche Kontrolle gewährleisten.

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