Der Landeswahlleiter hat nun die Fristen und Termine für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bekanntgegeben.
Hier eine Übersicht wichtiger Termine:
- 20. Januar, 18.00 Uhr: Bis dahin müssen die Parteien die Landeslisten beim Landeswahlleiter eingereicht haben. Und die Vorschläge für die Direktkandidaten und -kandidatinnen in den Wahlkreisen müssen den Kreiswahlleitern vorliegen.
- 24. Januar: An diesem Tag fällt die Entscheidung über die Zulassung der Listen und Kandidaten.
- 30. Januar: Bis dahin kann Beschwerde gegen die Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Listen oder Kandidaten eingelegt werden.
- 2. Februar: Bis dahin müssten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sollte das nicht der Fall sein, empfiehlt die Bundeswahlleitung, "mit Ihrer Gemeinde zu klären, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden."
- 3. Februar: Spätestens an dem Tag werden die Wahlvorschläge öffentlich bekanntgegeben.
Briefwählerinnen und Briefwähler haben weniger Zeit
Die Stimmzettel können erst dann gedruckt und an die Gemeinden verteilt werden, wenn endgültig feststeht, welche Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien zugelassen sind, also nach dem 3. Februar.
Darauf hat Landeswahlleiter Thomas Gößl hingewiesen. "Damit wird die Zeit für die Briefwahl viel kürzer als sonst. Die Briefwahl wird voraussichtlich in den zwei Wochen vor der Wahl stattfinden.“
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