An der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar können insgesamt 41 Parteien teilnehmen, darunter 31 kleine Parteien. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilte, entschied dies der Bundeswahlausschuss in einer zweitägigen Sitzung. Dabei durften die Bewerber ihre Anliegen vortragen: Manche nutzten die Redezeit, um Missstände in der Gesellschaft oder Schwerpunkte ihres Wahlprogramms zu thematisieren.
Weniger Parteien als 2021
Damit wurden dieses Mal weniger Parteien als bei der letzten Wahl 2021 zugelassen. Für die meisten Parteien gibt es aber für die Teilnahme eine weitere Hürde.
2021 hatte der Bundeswahlausschuss zunächst 53 Parteien grundsätzlich zugelassen. Sofern sie nicht schon im Bundestag oder in einem Landtag mit fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen sie aber damals wie heute eine weitere Bedingung erfüllen: Sie müssen für ihre konkreten Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Nicht allen gelang dies 2021. Deshalb traten damals letztlich nur 47 Parteien zur Wahl an.
Der Wahlausschuss stellte für die Bundestagswahl 2025 fest, dass zehn Parteien keine Unterschriftenlisten benötigen, weil sie bereits in ausreichender Zahl in Bundestag oder Landtagen vertreten sind. Auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) muss dies als Partei einer nationalen Minderheit nicht tun. Für ihn gilt wegen dieses Status auch die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Bundestag nicht.
Abgelehnt hat der Wahlausschuss diesen Status im Fall der Friesenpartei Die Sonstigen. Auch diese hatte beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden. Die Sonstigen müssen nun Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge sammeln und unterliegen der Fünf-Prozent-Klausel.
Endgültige Zulassung am 24. Januar
Die Frist für Wahlvorschläge und Unterschriftenlisten läuft bis zum 20. Januar, 18.00 Uhr. Sie müssen als Landeslisten bei den Landeswahlleitungen beziehungsweise als Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitungen eingereicht werden. Über die Zulassung entscheiden dann die Landes- bzw. Kreiswahlausschüsse am 24. Januar.
Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im Jahr 2023 können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.
Viele der Kleinparteien kritisierten die kurze Zeitspanne, in der die Anforderungen erfüllt werden mussten. Normalerweise hätten sie dafür ein Jahr lang Zeit gehabt, durch die vorgezogene Neuwahl nur noch sechs Wochen. Für manche Parteien sei das nicht zu schaffen gewesen.
Hier die Liste der 41 Parteien (je Kurzbezeichnung und Parteiname):
Im 20. Deutschen Bundestag vertretene Parteien nach Zweitstimmenergebnis der letzten Bundestagswahl:
1. SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
2. CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
3. Grüne - Bündnis90/Die Grünen
4. FDP - Freie Demokratische Partei
5. AfD - Alternative für Deutschland
6. CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
7. Die Linke - Die Linke
Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien in alphabetischer Reihenfolge:
8. Bündnis Deutschland - Bündnis Deutschland
9. BSW - Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit
10. Freie Wähler - Freie Wähler
Folgende 31 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss außerdem für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen):
1. BP - Bayernpartei
2. MLPD - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
3. BüSo - Bürgerrechtsbewegung Solidarität
4. Gartenpartei - Gartenpartei
5. PdH - Partei der Humanisten - Fakten, Freiheit, Fortschritt
6. dieBasis - Basisdemokratische Partei Deutschland
7. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
8. Menschliche Welt - Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller
9. Bündnis C - Bündnis C - Christen für Deutschland
10. Unabhängige - Unabhängige für bürgernahe Demokratie
11. Die Partei - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
12. Freie Sachen - Freie Sachsen
13. Tierschutzpartei - Partei Mensch Umwelt Tierschutz
14. Volksabstimmung - Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen
15. CSC - Cannabis Social Club
16. Mera25 - Mera25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
17. ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei Die Naturschutzpartei
18. SSW - Südschleswigscher Wählerverband
19. LD - Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen
20. Die Liebe - Die Liebe Europäische Partei
21. Volt - Volt Deutschland
22. WerteUnion - WerteUnion
23. DAVA - Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch
24. SGP - Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
25. Verjüngungsforschung - Partei für Verjüngungsforschung
26. PdF - Partei des Fortschritts
27. Sonstige - Die Sonstigen
28. DrA - Dr. Ansay Partei
29. Die neue Mitte - Die neue Mitte - Zurück zur Vernunft.
30. V-Partei³ - V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
31. Piraten - Piratenpartei Deutschland
Im Video: Bundestagswahl - 41 Parteien dürfen antreten
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!