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Bundestagswahl: Welche Parteien teilnehmen können

Bundestagswahl: Welche Parteien teilnehmen können

41 Parteien können an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen, darunter auch viele kleine Parteien. Der Bundeswahlausschuss hat die formalen Voraussetzungen geprüft. Über die endgültige Zulassung wird am 24. Januar entschieden.

An der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar können insgesamt 41 Parteien teilnehmen, darunter 31 kleine Parteien. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilte, entschied dies der Bundeswahlausschuss in einer zweitägigen Sitzung. Dabei durften die Bewerber ihre Anliegen vortragen: Manche nutzten die Redezeit, um Missstände in der Gesellschaft oder Schwerpunkte ihres Wahlprogramms zu thematisieren.

Weniger Parteien als 2021

Damit wurden dieses Mal weniger Parteien als bei der letzten Wahl 2021 zugelassen. Für die meisten Parteien gibt es aber für die Teilnahme eine weitere Hürde.

2021 hatte der Bundeswahlausschuss zunächst 53 Parteien grundsätzlich zugelassen. Sofern sie nicht schon im Bundestag oder in einem Landtag mit fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen sie aber damals wie heute eine weitere Bedingung erfüllen: Sie müssen für ihre konkreten Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Nicht allen gelang dies 2021. Deshalb traten damals letztlich nur 47 Parteien zur Wahl an.

Der Wahlausschuss stellte für die Bundestagswahl 2025 fest, dass zehn Parteien keine Unterschriftenlisten benötigen, weil sie bereits in ausreichender Zahl in Bundestag oder Landtagen vertreten sind. Auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) muss dies als Partei einer nationalen Minderheit nicht tun. Für ihn gilt wegen dieses Status auch die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Bundestag nicht.

Abgelehnt hat der Wahlausschuss diesen Status im Fall der Friesenpartei Die Sonstigen. Auch diese hatte beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden. Die Sonstigen müssen nun Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge sammeln und unterliegen der Fünf-Prozent-Klausel.

Endgültige Zulassung am 24. Januar

Die Frist für Wahlvorschläge und Unterschriftenlisten läuft bis zum 20. Januar, 18.00 Uhr. Sie müssen als Landeslisten bei den Landeswahlleitungen beziehungsweise als Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitungen eingereicht werden. Über die Zulassung entscheiden dann die Landes- bzw. Kreiswahlausschüsse am 24. Januar.

Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im Jahr 2023 können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.

Viele der Kleinparteien kritisierten die kurze Zeitspanne, in der die Anforderungen erfüllt werden mussten. Normalerweise hätten sie dafür ein Jahr lang Zeit gehabt, durch die vorgezogene Neuwahl nur noch sechs Wochen. Für manche Parteien sei das nicht zu schaffen gewesen.

Hier die Liste der 41 Parteien (je Kurzbezeichnung und Parteiname):

Im 20. Deutschen Bundestag vertretene Parteien nach Zweitstimmenergebnis der letzten Bundestagswahl:

1. SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands

2. CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands

3. Grüne - Bündnis90/Die Grünen

4. FDP - Freie Demokratische Partei

5. AfD - Alternative für Deutschland

6. CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.

7. Die Linke - Die Linke

Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien in alphabetischer Reihenfolge:

8. Bündnis Deutschland - Bündnis Deutschland

9. BSW - Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit

10. Freie Wähler - Freie Wähler

Folgende 31 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss außerdem für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen):

1. BP - Bayernpartei

2. MLPD - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

3. BüSo - Bürgerrechtsbewegung Solidarität

4. Gartenpartei - Gartenpartei

5. PdH - Partei der Humanisten - Fakten, Freiheit, Fortschritt

6. dieBasis - Basisdemokratische Partei Deutschland

7. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer

8. Menschliche Welt - Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller

9. Bündnis C - Bündnis C - Christen für Deutschland

10. Unabhängige - Unabhängige für bürgernahe Demokratie

11. Die Partei - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

12. Freie Sachen - Freie Sachsen

13. Tierschutzpartei - Partei Mensch Umwelt Tierschutz

14. Volksabstimmung - Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen

15. CSC - Cannabis Social Club

16. Mera25 - Mera25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit

17. ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei Die Naturschutzpartei

18. SSW - Südschleswigscher Wählerverband

19. LD - Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen

20. Die Liebe - Die Liebe Europäische Partei

21. Volt - Volt Deutschland

22. WerteUnion - WerteUnion

23. DAVA - Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch

24. SGP - Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale

25. Verjüngungsforschung - Partei für Verjüngungsforschung

26. PdF - Partei des Fortschritts

27. Sonstige - Die Sonstigen

28. DrA - Dr. Ansay Partei

29. Die neue Mitte - Die neue Mitte - Zurück zur Vernunft.

30. V-Partei³ - V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer

31. Piraten - Piratenpartei Deutschland

Im Video: Bundestagswahl - 41 Parteien dürfen antreten

Bundeswahlausschuss
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