Der Corona-Ausbruch im österreichischen Wintersportort Ischgl vor drei Jahren wird erneut die Justiz beschäftigen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat kurz vor der Verjährungsfrist beim Landesgericht Innsbruck eine Sammelklage für 121 Covid-Infizierte eingebracht. Nach Angaben des Vereins hat die Klage gegen die Republik Österreich und das Land Tirol einen Streitwert von fast 3,4 Millionen Euro. Zusammen mit den schon anhängigen und neuen Individualklagen von Rechtsschutzversicherten würden nun rund sieben Millionen Euro geltend gemacht.
Die dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadenersatz läuft laut VSV am 5. März ab. Vereinschef Peter Kolba hatte unter anderem den Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) aufgefordert, einen Verjährungsverzicht für die Ansprüche der Infizierten abzugeben. Dies geschah jedoch nicht, weshalb nun Klage eingereicht wurde.
Corona-Hotspot Ischgl
In der Sammelklage wegen Versagens der Behörden seien Betroffene aus Österreich, Deutschland, Schweiz, Großbritannien, Niederlande, Finnland, Norwegen, Dänemark, Polen und den USA gebündelt. "Wir werden für eine saubere juristische Abklärung sorgen und hoffen, dass letztlich Schadenersatz geleistet wird", so Vereinschef Kolba.
Der Wintersportort Ischgl galt im März 2020 als Hotspot für die Verbreitung des Virus in Teilen Europas, auch wegen seiner Après-Ski-Szene. Tausende Touristen sollen nicht zuletzt aufgrund der teils chaotischen Zustände bei ihrer Abreise das Virus in Teilen Europas verbreitet haben.
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Jahrelanger Rechtsstreit
Die juristische Aufarbeitung dauert seit Jahren an. Die Behörden behaupten, beim damaligen Kenntnisstand verantwortlich gehandelt zu haben. Die Kläger sehen ein Versagen der Behörden, die nicht rechtzeitig vor der Gefahr des Virus gewarnt hätten.
Der Verbraucherschutzverein hatte dem ORF zufolge im Herbst 2020 erste Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich eingebracht, das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien wies diese aber mit der Begründung ab, dass der Republik für die betreffenden Zeiträume "weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten" sei. Das Urteil wurde jedoch vom Oberlandesgericht Wien im vergangenen Jahr aufgehoben, Betroffene können seither wieder auf Schadensersatz hoffen.
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