Der CO2-Preis soll nach Willen der CSU früher erhöht werden. Statt wie geplant 30 Euro, soll der Preis pro Tonne ausgestoßenes CO2 nächstes Jahr bereits auf 45 Euro steigen. Das forderte Alexander Dobrindt, Landesgruppenchef der CSU, gegenüber dem "Münchner Merkur" (Montagsausgabe). "Wir müssen einen Sprung schaffen, um deutlich zu machen: Wir wollen in unserer Generation die Hauptlasten tragen und das nicht auf die nächste Generation verschieben", sagte Dobrindt der Zeitung.
Dobrindt kündigt neuen Gesetzesentwurf an
Damit würde sich beispielsweise Benzin schneller verteuern als bisher gedacht. "Wir müssen einen Sprung schaffen, um deutlich zu machen: Wir wollen in unserer Generation die Hauptlasten tragen und das nicht auf die nächste Generation verschieben", sagte Dobrindt der Zeitung.
Er kündigte außerdem noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf dazu an. Die Unionsfraktion arbeite bereits daran. Seit Anfang des Jahres gilt ein CO2-Preis von 25 Euro, bis 2025 soll der schrittweise auf 55 Euro steigen. Ziel der Bepreisung ist es, langfristig den CO2-Ausstoß zu verringern.
Schulze will bis Ende der Woche neues Klimaschutzgesetz vorlegen
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will indes nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon bis zum Ende der Woche den Entwurf für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes vorlegen. "Wir arbeiten daran, schon in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auch ein neues deutsches Klimaziel für 2030 vorsehen wird", sagte Schulze dem Magazin "Spiegel".
Die Umweltministerin forderte unter anderem ehrgeizigere Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien und griff in diesem Zusammenhang Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) scharf an. Sie habe im Winter vorgeschlagen, dass Ausbautempo bei Wind- und Solaranlagen in den 20er-Jahren im Vergleich zu den bisherigen Planungen zu verdoppeln. Die Union habe das blockiert. "Vielleicht holt Peter Altmaier meinen Vorschlag ja jetzt doch wieder aus seinem Papierkorb", sagte Schulze.
Bund muss beim Klimaschutz nachbessern
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass im deutschen Klimaschutzgesetz ausreichende Vorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen ab 2031 fehlen. Den Karlsruher Richtern zufolge ist das Gesetz teilweise verfassungswidrig, weil Lasten auf die Zeit nach 2030 verschoben und so Freiheitsrechte der jüngeren Generation verletzt würden. Die Bundesregierung kündigte daraufhin an, rasch ein neues Gesetz auf den Weg bringen zu wollen.
- Kommentar: Klima-Beschluss - Danke für die Watschn!
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