Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch
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Ruediger Schuch, Pfarrer aus Westfalen, hat zum Jahreswechsel das Amt des Präsidenten der Diakonie Deutschland übernommen.

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Diakonie-Präsident: "Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen"

Diakonie-Präsident: "Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen"

Der evangelische Sozialverband Diakonie ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Präsident Schuch betonte nun, dass er überzeugte AfD-Wähler in den eigenen Reihen nicht dulden werde. "Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen."

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch sieht keinen Platz für AfD-Wähler in den eigenen Reihen. "Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten", sagte der Chef des evangelischen Wohlfahrtsverbandes der Funke Mediengruppe. "Diese Leute können sich im Grunde auch nicht mehr zur Kirche zählen, denn das menschenfeindliche Weltbild der AfD widerspricht dem christlichen Menschenbild."

Menschen schützen, die sich an Diakonie wenden

Jeder Betrieb unter dem Dach der Diakonie habe ein klares Leitbild. "Wenn Mitarbeitende oder Führungskräfte gegen das christliche Menschenbild verstoßen – mit Worten oder Taten – dann müssen wir eingreifen", so Schuch. Das gelte erst recht, wenn sich die Person "auch noch parteipolitisch bei den Rechtsextremen" engagiere. Bislang sei der Diakonie Deutschland jedoch kein Fall einer Entlassung in diesem Zusammenhang bekannt.

Schuch begründete seine Position damit, dass Menschen geschützt werden müssen, die sich an die Diakonie wenden. "Wer zum Beispiel Zuwanderer als bedrohliche Menschenmasse bezeichnet, hat bei der Diakonie keinen Platz. Oder: Wenn behinderte Menschen bei uns das Gefühl haben, die Mitarbeiter würden sie abwerten, dann muss man sich von solchen Beschäftigten trennen", sagte er.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen für überzeugte AfD-Anhänger

Den Mitarbeitenden müsse zunächst im Gespräch deutlich gemacht werden, dass für menschenfeindliche Äußerungen in den Einrichtungen der Diakonie kein Platz sei. "Wenn jemand in die AfD eintritt oder sogar für die AfD kandidiert, identifiziert er sich mit der Partei. Wir sollten zunächst das Gespräch mit dem Mitarbeitenden suchen, genau hinhören, warum und mit welcher Überzeugung rechtsradikale Äußerungen getätigt werden", sagte Schuch. Wenn das nichts ändere, müsse es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben. "Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen."

Caritas: Arbeitsgruppe prüft arbeitsrechtliche Fragen

Auch der Deutsche Caritasverband, der Wohlfahrtsverband der römisch-katholischen Kirche, erklärt: Er lehne extremistische, fundamentalistische, rassistische, antisemitische, demokratiefeindliche, nationalistische und ausländerfeindliche Positionen ab. Über konkrete arbeitsrechtliche Fragen, die sich aus dieser Grundhaltung ergäben, berate gerade eine Arbeitsgruppe, teilte die Caritas auf Anfrage mit. Dort säßen neben Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Caritasverbandes auch Verantwortliche der deutschen Bistümer. Ziel sei es, zeitnah eine Handreichung zu veröffentlichen, die konkrete Punkte behandele.

Was ist rechtlich erlaubt?

💬 Mehrere BR24-User haben in den Kommentaren auf Artikel 3 des Grundgesetzes verwiesen, dem Verbot der Benachteiligung wegen politischer Anschauung. Das Team von "Dein Argument" hat ergänzt:

Wer was wählt, darf ein Arbeitgeber nicht abfragen. Volker Rieble vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht machte auf BR24-Anfrage deutlich, dass Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht für die Kirche oder private Arbeitgeber gelte: Darin heißt es unter anderem, dass niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. "Private Arbeitgeber dürfen durchaus wegen politischer Einstellung diskriminieren, etwa einen Rechten oder Linken nicht einstellen." Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz lasse die Diskriminierung wegen politischer Anschauung zu.

"Nur: Wenn eine Person einmal Arbeitnehmer ist, dann ist er insbesondere durch den Kündigungsschutz, aber auch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz geschützt." Die politische Betätigung oder das politische Bekenntnis eines Arbeitnehmers ist laut Rieble kein Kündigungsgrund. "Problematisch wird es erst, wenn der Betriebsfrieden gestört wird" - etwa durch Agitation, also aggressive Tätigkeiten zur Beeinflussung anderer. "Vor Arbeitsgerichten hätte die Kündigung eines Mitarbeiters, der im privaten Bereich zu erkennen gibt, die AfD zu wählen, keinen Bestand", so die Einschätzung des Arbeitsrechtlers. 💬

Diakonie-Präsident: Brauchen dringend Demokratiefördergesetz

Schuch forderte die deutschen Arbeitgeber zugleich auf, sich stärker für die Demokratie zu engagieren und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Wählen aufzufordern. "Sie sollten auch deutlich machen, dass es wichtig ist, mit ihrer Stimme nicht die Feinde der Demokratie zu stärken." Die Demokratie sei kein Selbstläufer. Schuch fügte hinzu: "Jedes Unternehmen in Deutschland sollte deswegen seine Haltung überprüfen und sich fragen, ob es genug für den Erhalt der offenen Gesellschaft tut."

Der Diakonie-Präsident kritisierte in diesem Zusammenhang einen politischen Stillstand bei der Einführung eines Demokratiefördergesetzes: "Wir brauchen das Gesetz mehr denn je", so Schuch. Im Koalitionsvertrag habe sich die Ampel verpflichtet, mehr in Demokratieförderung zu investieren. Ohne ein solches Gesetz würden viele Programme Ende des Jahres auslaufen, warnte er. Wer in diesen Zeiten an der Demokratieförderung spare, handele grob fahrlässig. Auf die Frage, wer aus seiner Sicht hier bremse, nannte Schuch ausdrücklich die FDP.

Die katholischen Bischöfe hatten Ende Februar einstimmig eine Erklärung mit dem Titel "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar" beschlossen. Darin grenzen sich die Bischöfe ausdrücklich von der AfD ab und bezeichnen sie als für Christen nicht wählbar. Das katholische Bistum Trier entließ Mitte April einen AfD-Politiker aus dem Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Sankt Marien Neunkirchen. Der AfD-Politiker erhob Einspruch beim Bischof.

Einer der größten Arbeitgeber in Deutschland

Die Diakonie Deutschland ist der Bundesverband der Diakonischen Werke der evangelischen Landes- und Freikirchen sowie von Fachverbänden verschiedener Arbeitsfelder. Der Wohlfahrtverband ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Zur Diakonie gehören rund 33.000 stationäre und ambulante Angebote wie Pflegeheime, Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Beratungsstellen und Sozialstationen mit rund 627.000 Beschäftigten und etwa 700.000 ehrenamtlichen Helfern.

Mit Informationen von epd, dpa, AFP und KNA

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