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Einmalzahlung und Gaspreisbremse: Das müssen Sie wissen

Einmalzahlung und Gaspreisbremse: Das müssen Sie wissen

Die Bundesregierung will die Gas-Kunden bei den hohen Kosten entlasten. Eine Expertenkommission hat erste Vorschläge gemacht, wie man das gestalten könnte. Womit können Verbraucher rechnen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Erdgaskunden in Deutschland sollen ein Stück weit von den teils horrenden Kosten für das Gas entlastet werden. Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat heute entsprechende Vorschläge gemacht. Im Mittelpunkt stehen dabei die privaten Verbraucher. Die Vorschläge der Kommission sollen sie um rund 90 Milliarden Euro entlasten.

Was schlägt die Expertenkommission vor?

Die Verbraucher, also Haushalte und kleine Unternehmen, sollen in zwei Schritten entlastet werden. Der erste ist im Dezember fällig. Dann soll die Bundesregierung bei allen Erdgaskunden und auch Fernwärmenutzern die komplette Abschlagszahlung für diesen Monat übernehmen. Das entspricht gewissermaßen einer Einmalzahlung in Höhe des aktuellen Verbrauchs. Sie orientiert sich an der Abschlagszahlung vom September, damit keiner jetzt noch an der Höhe etwas drehen kann. Die Gasversorger sollen im Dezember auf die Erhebung des Abschlags verzichten und dies vom Staat erstattet bekommen. Später muss der Betrag in der Steuererklärung aber als geldwerter Vorteil angegeben werden.

Im zweiten Schritt, ab März oder April, soll dann eine Art Gaspreisbremse in Kraft treten. Kunden erhalten ab dann Erdgas zu einem Höchstpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings ist die Menge begrenzt, für die dieser Preisdeckel gilt. Auch hier ist wieder die Abschlagszahlung für den September ausschlaggebend. Denn die beruht auf einer Verbrauchsabschätzung, die sich meist auf das Vorjahr bezieht. Für 80 Prozent dieser Menge - bei einem Vorjahresverbrauch von beispielsweise 10.000 Kilowattstunden sind das dann 8.000 Kilowattstunden – wird der Preis begrenzt. Für alles darüber müssen die Marktpreise bezahlt werden – also vermutlich deutlich mehr. Im April 2024 soll die Bremse dann frühestens enden.

Was bringt mir das bei der Gasrechnung?

Wer von dieser Maßnahme wie stark profitiert, ist sehr individuell. Recht einfach ist dabei die Abschätzung der Einmalzahlung im Dezember. Für Haushalte mit einem eigenen Vertrag beim Versorger ist das ein Blick aufs Konto oder die Ankündigung der neuen Abschlagszahlung in der Jahresabrechnung des Versorgers. Wer in einer Wohnanlage mit zentraler Abrechnung wohnt, muss in die Nebenkostenabrechnung von Hausverwaltung oder Vermieter schauen. Hier wird der Kostenanteil fürs Heizen aufgeführt.

Schwieriger wird es beim zweiten Teil, dem Gaspreisdeckel. Die Ersparnis hängt davon ab, was man dann eigentlich zahlen müsste. Das aber ist schwer abzuschätzen. Berechnungen, die von Neukundenpreisen ausgehen, von 28 Cent oder mehr, führen da wohl in die Irre. Viele Verbraucher haben laufende Verträge und beziehen Erdgas zu (noch) deutlich günstigeren Konditionen. Was sich allerdings natürlich bis März oder April noch ändern kann.

Leichter ist also die umgedrehte Rechnung: Was kann mir im schlimmsten Fall blühen? Dafür sollte man 80 Prozent seines bisherigen Jahresverbrauchs in Kilowattstunden nehmen und mit 12 Cent multiplizieren. Die restlichen Kilowattstunden dann vielleicht vorsichtshalber mal mit 20, 30 und 40 Cent multiplizieren, wenn man nicht vorhat zu sparen, oder es nicht kann. Und das ganze addieren.

Video: Professor Pittel über die Arbeit der Gaskommission

Prof. Karen Pittel, Mitglied Gaspreis-Kommission, berichtet im BR24-Interview von der Arbeit der Kommission und ordnet die heute vorgelegten Ergebnisse ein.
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Prof. Karen Pittel, Mitglied Gaspreis-Kommission, berichtet im BR24-Interview von der Arbeit der Kommission.

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Sind die Vorschläge der Expertenkommission gerecht?

Die Vorschläge stießen auf Kritik, vor allem weil sie nach dem "Prinzip Gießkanne" funktionierten. Kommissionsmitglied und Verdi-Chef Frank Werneke kritisierte in einem Sondervotum, das vorgeschlagene Modell der Gaspreisbremse sei nicht ausreichend sozial ausbalanciert. "Durch das Modell wird eine Zwei-Zimmer-Wohnung genauso behandelt wie eine Villa mit Pool. Deshalb brauchen wir für ein gerechteres Modell zusätzliche soziale Haltelinien."

In der Kommission wurde auf den großen zeitlichen Druck verwiesen. "Wenn wir schnell sein wollten, mussten wir jetzt Gießkanne anwenden", sagte der Co-Vorsitzende Michael Vassiliadis, Chef der Energiegewerkschaft IG BCE. Es sei angestrebt worden, das Instrument nach finanzieller Stärke auszugestalten. Das gehe aber nicht. Die Versorger wüssten nicht, ob hinter einem Anschluss eine Villa oder ein Mehrfamilienhaus sei.

Um Ungerechtigkeiten abzufedern, soll der Rabatt bei der Preisbremse in der Einkommenssteuererklärung als geldwerter Vorteil angeben werden. Dabei sollen möglichst hohe Freibeträge gelten. Eine Veranlagungspflicht entstehe alleine durch den Rabatt aber nicht.

Für wen soll es Härtefall-Regelungen geben?

Von Anfang Januar bis Ende Februar soll es Hilfsfonds zum Schutz von Mietern und Eigentümern geben, wie die Kommission schreibt. Zum einen soll es eine zinslosen Liquiditätshilfe für die Vermieter und Wohnungsunternehmen geben, die für Ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen wollen - sowie zum anderen für Mieter, die trotz der Entlastungen durch die steigenden Kosten weiterhin finanziell stark überfordert sind.

Der Hilfsfonds soll auch gelten für Mieter und Eigentümer, die schon länger von Preissteigerungen betroffen sind. Diese Hilfen sollen so lange bestehen, bis die von der Bundesregierung geplante Ausweitung des Wohngelds wirkt. Einen Hilfsfonds schlägt die Kommission auch für soziale Dienstleister wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor.

Was ist für die Industrie beim Erdgas geplant?

Die Gaspreisbremse für Industrieverbraucher soll zum 1. Januar in Kraft treten. Das subventionierte Kontingent solle 70 Prozent des Verbrauches des Jahres 2021 betragen - und zwar zu einem Beschaffungspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde. Dazu kommen unter anderem noch Abgaben, Umlagen und Steuern, so dass am Ende wie bei den privaten Haushalten ein Endkundenpreis von 12 Cent erreicht werden soll.

Eine Mengen-Obergrenze soll es nicht geben. Ein Unternehmen soll die geförderte Gasmenge für seine Zwecke nutzen oder am Markt verwerten können. Die Subvention soll über den jeweiligen Gaslieferanten organisiert werden, den der Staat mit den notwendigen Finanzmitteln ausstatten soll.

Was kostet das alles den Steuerzahler?

Die Übernahme der Dezember-Rechnungen dürfte der Kommission zufolge etwa fünf Milliarden Euro ausmachen. Die Gesamtkosten der Gaspreisbremse bis Ende März 2024 beziffert das Gremium mit rund 91 Milliarden Euro, abhängig von der weiteren Entwicklung der Marktpreise für Gas. Hinzu kommen noch die Kosten des zusätzlichen Hilfsfonds. Durch die geplante Steuerpflicht verringert sich allerdings der tatsächliche Umfang der Rabatte.

Was geschieht jetzt weiter?

Die Vorschläge der Expertenkommission werden nun von der Regierung bewertet. Die Umsetzung ist dann eine politische Entscheidung, die Vorschläge können also durchaus noch verändert werden. Auch handelt es sich bisher nur um einen Zwischenbericht des Gremiums. Der Endbericht, der noch weitere Aspekte umfasst, soll bis Ende Oktober vorliegen.

10.10.2022, Berlin: Michael Vassiliadis (l-r), Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Veronika Grimm, Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung, Chemie, Energie (IG BCE), Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie e. V. (BDI) stellen bei der Pressekonferenz den Zwischenbericht der Kommission Erdgas und Wärme vor. Die Ampelkoalition hat angekündigt, Verbraucher und Unternehmen wegen der steigenden Energiepreise zu unterstützen. Foto: Britta Pedersen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Zwischenbericht über die geplante Gaspreisbremse