Die EU-Verkehrsminister wollen einen Führerscheinentzug künftig in der gesamten Europäischen Union durchsetzen. "Wenn jemand den Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verloren hat, weil er gegen Straßenverkehrsvorschriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen", sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing.
Wissing: Europaweiter Führerscheinentzug Vorteil für Deutschland
Eine Mehrheit der EU-Staaten sieht das ähnlich und stimmte in Brüssel ebenfalls für das Vorhaben, wie der EU-Ministerrat mitteilte. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Der ADAC sieht in einer einheitlichen Regelung ebenfalls einen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Bürgerinnen und Bürger müssen künftig damit rechnen, ihre Fahrerlaubnis unionsweit zu verlieren, so das Verkehrsministerium. "Das ist für uns als großes Transitland in Deutschland besonders wichtig", sagte Wissing. Betroffen wären Verkehrssünder, die schwere Delikte begangen haben wie etwa Alkohol- oder Drogenfahrten, Rasen oder Straßenverkehrsverstöße mit Todesfolge.
Auch auf Fahrverbote ab drei Monaten sollen die Regeln angewendet werden. Bei Verboten unter drei Monaten soll die geplante Richtlinie dem Willen der Ministerinnen und Minister zufolge nicht greifen. Bevor die Vorgaben in Kraft treten können, müssen sie noch mit dem Europaparlament final ausgehandelt werden.
Verkehrsregel im Ausstellungsland ausschlaggebend
Nach Angaben einer Sprecherin des Verkehrsministeriums soll es aber Ausnahmen geben. Der Staat, der einen Führerschein ausgestellt hat, "muss die unionsweite Wirkung eines Fahrberechtigungsverlusts nicht anordnen, wenn das jeweilige schwere Verkehrsdelikt im Aussteller-Mitgliedstaat nicht zu einem Fahrberechtigungsverlust führen würde", hieß es.
Wer seinen Führerschein verloren hat, muss dem Willen der EU-Staaten zufolge seinen Lappen aber nicht in dem Land neu beantragen, in dem das Vergehen stattgefunden hat. Das wäre nach Angaben des Verkehrsministeriums Sache des EU-Landes, das den Führerschein ausgestellt hat, beziehungsweise des Landes, in dem der betroffene Verkehrssünder wohnt. Zudem könne die unionsweite Wirkung des Führerscheinentzugs in Deutschland angefochten werden, wenn Deutschland den entsprechenden Führerschein ausgestellt habe.
EU-Parlament grundsätzlich ebenfalls für EU-weiten Entzug
Das ebenfalls an der Gesetzgebung beteiligte Europaparlament hatte seine Position zu dem Vorhaben bereits im Februar festgelegt. Grundsätzlich will auch das Parlament, dass schwere Verkehrsdelikte künftig EU-weite Auswirkungen haben. Debatten wird es vermutlich um Detailregelungen geben.
Bei dem Vorhaben handelt es sich zudem um eine Richtlinie. Die Vorgaben müssen also noch in nationalem Recht umgesetzt werden. Dafür gibt es Übergangsfristen, oft beträgt diese rund zwei Jahre. Bis ein neues EU-Gesetz zu einem EU-weiten Führerscheinentzug also auch tatsächlich angewendet werden, dürfte noch einige Zeit vergehen.
Mit Informationen der dpa
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