Wer schon geimpft wurde, für den werden die Corona-Maßnahmen gelockert. Mit Impfnachweis entfällt der negative Testnachweis beim Friseurbesuch, außerdem gelten die nächtliche Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen für Geimpfte nicht mehr.
Gleiches soll auch für Genese gelten - doch dazu, wer als genesen zählt, teilen mehrere User auf Twitter ihre Verwirrung und äußern Unverständnis. Unter welchen Voraussetzungen gelten die Erleichterungen und wie kann die Genesung nachgewiesen werden? Der #Faktenfuchs liefert Antworten.
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Was versteht man unter "Genesenen"?
Die Bundesregierung definiert in einer Verordnung vom 4. Mai Genesene als "asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises" sind. Dieser Nachweis soll eine Infektion mit dem Coronavirus belegen, die mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Dem Nachweis soll laut Verordnung ein PCR-Test zugrunde liegen. Dieser könne auch in digitaler Form vorgelegt werden, akzeptiert werden neben deutschsprachigen Dokumenten auch Nachweise in "englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache". Begründet wird der festgelegte Zeitrahmen auf der Webseite der Bundesregierung damit, dass man in diesem Zeitraum von einem ausreichenden Immunschutz als Folge der Infektion ausgehen könne. Ein Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern reicht dagegen laut Bundesregierung zur Zeit nicht dafür aus, über die Immunität eine sichere Aussage zu treffen.
Welchen Nachweis benötigen Genesene in Bayern?
Auch das Bayerische Gesundheitsministerium definiert Genesene auf dieser Basis. Um eine Corona-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate - und somit ausreichende Immunität - nachzuweisen, muss die genesene Person in Bayern einen "positiven PCR-Test mit Datum vorlegen", schreibt eine Sprecherin des Ministeriums dem #Faktenfuchs. Es sei auch möglich, einen Bescheid des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und einen späteren negativen Test vorzuweisen.
In einer Pressekonferenz am 4. Mai sagte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek, es gehe im Moment darum, mit den vorhandenen Mitteln unmittelbar eingeschränkte Rechte zurückzugeben. Ähnlich wie beim Impfpass benötige man jedoch möglichst schnell eine digitale Lösung dafür.
Immunität nach Genesung
Die Bundesregierung beruft sich bei den Erleichterungen auf den Stand der Wissenschaft und Einschätzungen des Robert Koch-Instituts, das bei genesenen Personen von einer Immunität gegen das SARS-CoV-2-Virus von maximal sechs Monaten ausgeht.
Zur Immunität von Genesenen gibt es bislang mehrere Studien. Eine der größten und längsten Verlaufsstudien untersuchte die Immunität im österreichischen Ischgl, das zu Beginn der Pandemie besonders betroffen war. Die Universität Innsbruck kam dabei Anfang des Jahres zu dem Ergebnis, dass sowohl Antikörper als auch die für die Immunantwort wichtigen T-Zellen acht Monate nach der Erkrankung bei einem Großteil der Studienteilnehmer aus Ischgl nachgewiesen werden konnten.
Dabei gibt es jedoch offenbar Unterschiede bei der Immunität von Genesenen. Die Virologin Ulrike Protzer sagte in einem Interview mit dem #Faktenfuchs: “Diejenigen, die schwere Symptome haben, die bilden eigentlich eine sehr starke Immunantwort aus. Diejenigen, die nur leichtere Symptome haben, bei denen ist die Immunantwort, die man nachweisen kann, nicht besonders stark und wir sehen auch an unseren eigenen Untersuchungen, dass bei 25 Prozent nach sechs Monate keine schützenden Antikörper mehr nachweisbar sind.”
Warum reicht der Nachweis von Antikörpern nicht aus?
Im Moment reicht die Durchführung eines Antikörpertests laut der Verordnung der Bundesregierung nicht aus, um eine Genesung nachzuweisen. Virologin Ulrike Protzer erläutert: “Theoretisch wäre das möglich, wenn wir Tests hätten, von denen wir wüssten: Okay, die sind gesichert und zertifiziert dafür, dass sie mir anzeigen, ich habe noch eine schützende Immunität. Die gibt es aber bisher nicht.” Es gebe zwar jede Menge Tests, diese seien aber noch nicht ausreichend validiert.
Die aktuellen Regeln bedeuten auch, dass "unentdecke" Coronaerkrankungen, die erst durch Antikörpernachweise "entdeckt" wurden, nicht als ausreichender Nachweis gelten und die betroffenen Personen somit nicht als Genesene.
Was, wenn die Genesung zu lange her ist?
Die Corona-Erkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen: Ältere Infektions-Nachweise werden als alleiniger Nachweis einer Genesung im Moment nicht akzeptiert. Da der Schutz vor der Infektion nach einigen Monaten nachlasse, müsste man theoretisch ständig Nachkontrollen machen, erläutert die Virologin Ulrike Protzer. Dies sei nicht praktikabel. Deshalb habe man gesagt: “Für sechs Monate, da ist man so einigermaßen sicher, die gibt man frei.” Danach sollte man “die Immunantwort noch einmal auffrischen, damit die Gedächtniszellen, die wir im Körper haben, wieder anspringen und wieder Antikörper bilden, T-Zellen bilden und alles, was ich brauche, um eine gute Kontrolle zu haben.” Da das Immunsystem aber schon vorbereitet sei, reiche im Fall einer vorherigen Erkrankung eine Impfdosis.
Genesene benötigen nur eine Impfung – nach sechs Monaten
Diese Twitter-Userin bemängelt, dass Personen, deren Infektion mehr als sechs Monate zurückliegt, nicht mehr als Genesene gelten. Diese Regelung besteht. Allerdings behauptet die Userin weiter, dass diese Personengruppe auch nicht für eine Impfung in Frage kommt, da die Konzentration der vorhandenen Antikörper noch zu hoch ist. Das ist nicht korrekt. Die ständige Impfkommission (Stiko), die beim Robert Koch-Institut angesiedelt ist, empfiehlt nach einer durchgemachten Corona-Infektion in "Anbetracht des weiterhin bestehenden Impfstoffmangels" frühestens sechs Monate nach Genesung eine Covid-19-Impfung. Dabei bezieht sie sich auf die Schutzwirkung nach einer überstandenen Infektion. Personen, deren Corona-Infektion mehr als sechs Monate zurückliegt, können also - unter Berücksichtigung der Priorisierung - geimpft werden.
Dabei reicht laut Stiko zunächst eine Impfstoffdosis aus, da sich dadurch eine hohe Konzentration der Antikörper erzielen lasse, die durch eine zweite Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werde. Falls kein positiver PCR-Test vorhanden ist, der die Krankheit belegt, sondern lediglich ein Antikörper-Nachweis, empfiehlt die Stiko die vom Hersteller üblicherweise vorgesehene Anzahl an Impfungen für einen vollständigen Schutz, das schreibt eine Sprecherin der Robert Koch-Instituts dem #Faktenfuchs auf eine Mail-Anfrage.
Wie viele Genesene gibt es überhaupt?
Wie viele Menschen genau in Deutschland als Genesene einer Corona-Infektion gelten, ist nicht zu beantworten. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht jedoch täglich eine Schätzung, zur Zeit sind es demnach mehr als 3.000.000 Genesene.
Das Robert Koch-Institut nutzt laut eigenen Angaben für diese Schätzung die Informationen, die von den Gesundheitsämtern zu den einzelnen Coronafällen übermittelt werden. Für jeden Fall werde eine Dauer der Erkrankung geschätzt. Wenn die Angaben auf eine leichte Erkrankung hindeuten, werde eine Krankheitsdauer von 14 Tagen angenommen. Bei Fällen, die aufgrund eines Krankenhausaufenthalts oder schwerer Symptome auf einen schweren Verlauf hindeuten, werde hingegen eine Krankheitsdauer von 28 Tagen angenommen. Berechnet werde dies ab dem Beginn der Erkrankung, oder falls dieser nicht bekannt ist, ab dem Meldedatum. Wichtig sei dabei, so die RKI-Sprecherin auf #Faktenfuchs-Anfrage, dass es sich um eine "grobe Schätzung und nicht um eine genaue Berechnung" handle. Spätfolgen der Erkrankung würden dabei aber nicht berücksichtigt, da diese Daten nicht im Meldesystem erfasst werden - sie gelten also als Genesen.
Fazit
Genesene werden in Bayern seit dem 6. Mai mit vollständig Geimpften gleichgestellt und bekommen somit eine Reihe von Erleichterungen, bundesweit sollen die Erleichterungen ab dem Wochenende gelten. Als Genesene gelten Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Corona-Erkrankung überstanden haben, da davon ausgegangen wird, dass in diesem Zeitraum ein Immunschutz besteht. Nachgewiesen werden kann die Genesung durch einen positiven PCR-Test, der höchstens sechs Monate und mindestens 28 Tage alt sein muss. Ein Nachweis von Antikörpern ist nicht ausreichend, um die Erleichterungen zu erhalten. Das betrifft auch Personen, bei denen die Erkrankung länger als sechs Monate her ist. Diese Personen benötigen aber nach aktuellem Stand nur eine Dosis der Corona-Impfung, um mit vollständig Geimpften gleichgestellt zu werden.
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