Darum geht's:
- Individuelle Patientendaten aus den Zulassungsstudien der Covid-Impfstoffe sind bisher nicht veröffentlicht worden. Wissenschaftler fordern mehr Transparenz.
- Die Ergebnisse von Arzneimittel-Studien müssen in der EU veröffentlicht werden, für individuelle Patientendaten gelten diese Regeln aber nicht.
- Vor der Zulassung von Arzneimitteln kann die zuständige Aufsichtsbehörde EMA die Patientendaten aber verlangen und andere umfangreiche Kontrollen durchführen.
Die Digitalisierung hat den Zugang zu und den Umgang mit Daten verändert. Maschinenlesbare Datensätze, das Internet als Veröffentlichungsplattform und die ständige Verfügbarkeit von Informationen sorgen für neue Möglichkeiten, aber ebenso Forderungen in punkto Transparenz. Das gilt auch für wissenschaftliche Studien.
Die Wissenschaft fordert: Die individuellen Patientendaten sollen auf den Tisch
Besonders intensiv wird über Daten-Transparenz in Bezug auf die Impfstoffe gegen Covid-19 diskutiert. Mehrere Wissenschaftler fordern, sogenannte individuelle Patientendaten (IPD) aus den Zulassungsstudien der Impfstoffe zugänglich zu machen, etwa der Pharmazie-Professor Peter Doshi im Juni 2021.
Der deutsche Impfstoff-Forscher Leif Erik Sander, Klinikdirektor der Infektiologie der Charité, schrieb auf Twitter im September 2022: "Alle Daten müssen auf den Tisch." Und der Vorsitzende der Ständigen Impfkomission (Stiko), Thomas Mertens, sagte dem BR im Oktober 2022: Die Freigabe der individuellen Daten aus den Zulassungsstudien sei wichtig und sehr wünschenswert.
Die meisten Wissenschaftler stellen damit aber nicht die Wirkung oder Sicherheit der Covid-Impfungen in Frage. Eine Behauptung von Doshi, dass bestimmte IPD aus den USA schwere Nebenwirkungen zeigen sollen, ist von vielen anderen Wissenschaftlern heftig und ausführlich zurückgewiesen worden.
Keine Veröffentlichungspflicht für individuelle Patientendaten in der EU
Neben der Forderung der Wissenschaftler gibt es zu diesem Thema weitere Behauptungen. In den BR24-Kommentarspalten schreiben Personen zum Beispiel fälschlicherweise, die Daten der "dubiosen Zulassungsstudien" seien trotz "Pflicht" nicht veröffentlicht worden.
Diese Argumentation enthält ein Element von Verschwörungserzählungen: die generelle Haltung, dass "etwas nicht stimmen kann". Zudem ist es falsch, dass es eine Pflicht zur Veröffentlichung von individuellen Patientendaten gibt. Mit dem Begriff "Pflicht" ist der Kern des Problems allerdings schon umrissen: Die Patientendaten der Zulassungsstudien sind in der EU nicht zugänglich, weil sie nicht standardmäßig erhoben werden und es keine Veröffentlichungspflicht für sie gibt.
Diese Regel gilt für alle Arzneimittel-Studien, nicht nur für die Corona-Impfstoffe. Sie sind aber das derzeit am stärksten diskutierte Beispiel für das Thema.
Was sind individuelle Patientendaten?
Was überhaupt individuelle Patientendaten bei Arzneimittel-Studien sind, erklärt Beate Wieseler im Gespräch mit dem #Faktenfuchs. Wieseler ist Ressortleiterin für die Arzneimittelbewertung beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses unabhängige Institut wurde eingerichtet, um im deutschen Gesundheitswesen Nutzen und Schaden von medizinischen Maßnahmen für Patientinnen und Patienten zu untersuchen.
"Wir sprechen über jegliche Information, die im Rahmen der Studie für die einzelnen Patienten erhoben wird", erklärt Wieseler. "Das sind zum Beispiel das Alter, das Geschlecht, das Gewicht und dann natürlich auch die Informationen über die Medikamente, die eingenommen wurden."
Etwa: Welches Medikament haben die Studienteilnehmer wann in welcher Dosierung erhalten? Bei den Impfstoff-Studien werde auch für jeden Teilnehmer festgehalten, "ob eine Infektion erfolgt ist, wann das war, gegebenenfalls welchen Schweregrad der Verlauf hatte, wann es wieder ein negatives Ergebnis bezüglich der Viruslast gab", sagt Wieseler. Die gesamten erhobenen Daten liegen im Fall der Covid-Impfstoffe bei den Herstellerunternehmen.
Warum sind individuelle Patientendaten für Wissenschaftler interessant?
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seien an veröffentlichten oder zugänglichen IPD aus verschiedenen Gründen interessiert, erklärt Daniel Strech. Er ist Professor am Quest Center für verantwortungsvolle Forschung des Berlin Institute of Health in der Charité. Strech forscht dort zur Qualität und zur Umsetzbarkeit von medizinischer Forschung, betreibt also Forschung über Forschung.
Die naheliegendste Möglichkeit, für die man IPD verwenden kann, ist laut Strech: Die veröffentlichten Ergebnisse der Studien noch einmal nachzurechnen und zu überprüfen - entweder mit den gleichen oder anderen statistischen Methoden.
"Zum Teil können es aber auch wirklich ganz neue Fragestellungen sein, die man mit diesen Patientendaten dann untersucht, die gar nicht unbedingt Ziel der ersten Studie und der initialen Studie gewesen sind." Daniel Strech, Professor am Quest Center für verantwortungsvolle Forschung
Eine andere Variante, für die man IPD nutzen kann: Der genauere Blick auf bestimmte Untergruppen von Patientinnen und Patienten. Weil man etwa erst später realisiert habe, wie wichtig es sei, die Reaktionen bestimmter Subgruppen mit speziellen Merkmalen zu ermitteln, erklärt Strech: "Jetzt würde man natürlich gerne unabhängig auf die Datensätze zurückblicken und untersuchen, wie denn die Patientinnen mit genau diesen Charakteristika auf das Medikament, auf den Impfstoff reagiert haben."
Hat man die IPD von mehreren Studien vorliegen, dann könne man diese miteinander kombinieren, um neue und eventuell bessere Ergebnisse zu erzielen, sagt Strech. Eine Studie reiche manchmal nicht, fünf oder zehn Studien mit zusammengeführten IPD ergäben "in gewisser Weise eine eigene Studie mit einer ausreichend großen Population", so der Experte vom Quest Center.
Die Zulassungsagentur EMA erhebt individuelle Patientendaten nicht standardmäßig
Liegen diese Datenschätze also einfach nur ungenutzt bei den Herstellern? Die medizinischen Fachzeitschriften erhalten die IPD jedenfalls nicht standardmäßig für die Studien, die sie veröffentlichen, sagt Beate Wieseler vom IQWiG.
Bleiben noch die Aufsichtsbehörden, die neue Arzneimittel wie Impfstoffe zulassen. In den USA hat die "Food and Drug Administration" (FDA) das letzte Wort. "Die FDA verlangt die Einreichung dieser individuellen Patientendaten. Und diese Daten werden von der FDA dann auch genutzt, um eigene Analysen zu machen", sagt Wieseler.
In der EU ist die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zuständig. Dort haben die Impfstoff-Hersteller die Zulassung für ihre Produkte beantragt und erhalten. Die EMA verlange im Gegensatz zur FDA die IPD bei einem Zulassungsprozess nicht standardmäßig, antwortet die Behörde auf #Faktenfuchs-Anfrage. Auf die Frage, weshalb das nicht der Fall sei, verweist die EMA auf die EU-Verordnung, die die Zulassung von Arzneimitteln regelt. Dort sei nicht festgelegt, dass solche Daten vorgelegt werden müssen.
Ein Grund dafür könnte der hohe Arbeitsaufwand sein, vermuten die Experten. Um solche Daten standardmäßig selbst zu analysieren, fehle der EMA das Personal. "Man muss sicherlich sagen, dass das ein Verfahren ist, das auch umfangreiche Ressourcen benötigt, die im Moment bei der EMA nicht vorhanden sind'", sagt Beate Wieseler. Wieseler würde es für sinnvoll halten, wenn die EMA genügend Personal und Ausstattung bekäme, um diesen Standard einzuführen.
EMA kann die Patientendaten aber jederzeit anfordern
Die EMA könne während eines Zulassungsprozesses die individuellen Patientendaten der Studien aber jederzeit anfordern und einsehen, schreibt die Behörde auf Anfrage. Der #Faktenfuchs hat dies bei sechs Impfstoff-Herstellern nachgefragt. Nur AstraZeneca beantwortet diese Frage: "AstraZeneca hat die Datensätze als Teil der Anforderungen für die Marketing Authorisation bei der EMA eingereicht."
Außerdem, schreibt die EMA, laufe derzeit ein Pilotprojekt in der Agentur: Damit wolle man herausfinden, ob die Analyse von "Rohdaten" den Zulassungsprozess und weitere Überwachungsschritte verbessere.
Ein anderes wichtiges Gegenargument bei der Veröffentlichung von IPD, das nicht nur die EMA betrifft, ist der Datenschutz der Studien-Teilnehmer. Dazu später im Text mehr.
Experte: EMA hat trotz fehlender Patientendaten gute Kontrollmechanismen
Die Forderungen der Experten und vieler weiterer Wissenschaftler bedeuten allerdings nicht, dass sie die Effizienz oder Sicherheit der Impfstoffe anzweifeln. An den Zulassungsstudien der Covid-Impfstoffe gibt es bisher keine substanziellen Zweifel, sehr seltene Nebenwirkungen wurden durch das laufende Impf-Monitoring erkannt, die Impfstoffe wurden milliardenfach verimpft und es gibt umfassende Studien zur Sicherheit, zum Beispiel diese große Studie zur Sicherheit des Biontech-Impfstoffes.
"Da muss man ganz klar sein, da wird nicht geschludert, die schauen da sehr, sehr genau nach", sagt Till Brückner zum Zulassungsprozess der EMA im Gespräch mit dem #Faktenfuchs. Brückner ist Gründer und Geschäftsführer der Stiftung Transparimed, die sich für mehr Offenheit bei medizinischen Studien einsetzt.
Die Agentur habe eine "riesen Palette" an Möglichkeiten, um neue Arzneimittel zu überprüfen, so Brückner: Inspektionen an den Standorten der klinischen Versuche mit eingehender Überprüfung, ob alles nach Protokoll laufe. Die Auswertung der Zulassungsstudien. Und die sogenannte Pharmakovigilanz, also die weiterlaufende Überwachung der Sicherheit, nachdem das Mittel auf den Markt kommt.
Zwischenfazit
IPD sind individuelle Patientendaten, die bei medizinischen Studien erhoben werden. In den USA verlangt die Aufsichtsbehörde bei Zulassung eines Arzneimittels diese standardmäßig, in der EU nicht. Wissenschaftler hätten gerne besseren Zugang zu solchen IPD, weil daraus neue Erkenntnisse gewonnen werden können.
Was muss bei Arzneimittel-Studien veröffentlicht werden?
Das Thema "Transparenz von Arzneimittel-Studienergebnissen" macht in der EU zwar Fortschritte, doch es gibt noch keine verbindlichen Regeln für IPD. Seit 31. Januar 2022 gilt in der EU, Liechtenstein, Island und Norwegen die EU-Verordnung 536/2014, "Clinical Trials Regulation" genannt.
Zusammenfassend gesagt, damit die Regeln für Arzneimittel-Studien in diesen Ländern harmonisiert. Ab jetzt werden diese Studien einheitlich eingereicht, überwacht und bewertet. Damit sollen Zeit, Kosten und Arbeit gespart werden. Allerdings: Die Clinical Trials Regulation gilt nur für Studien, die in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum durchgeführt werden.
Mit der neuen Verordnung startet eine neue Online-Plattform und -Datenbank, das "Clinical Trials Information System" (CTIS). "Es ist auf jeden Fall ein großer Vorsprung in Sachen Transparenz", sagt Till Brückner von der Stiftung Transparimed. Denn die Studienverantwortlichen müssen ab jetzt ihre Ergebnisse verbindlich bei CTIS eintragen und Dokumente einstellen, "die die Pharmafirmen normalerweise nicht veröffentlichen und diese momentan nur den Aufsichtsbehörden vorlegen”, sagt Brückner.
Mit dem öffentlich zugänglichen Teil von CTIS werde es auch für Laien leichter, sich Informationen zu holen, sagt der Geschäftsführer von Transparimed: "Was jetzt wirklich neu ist, dass auch Zusammenfassungen von klinischen Versuchsergebnissen in für Patienten verständlicher Sprache hochgeladen werden müssen."
Neue Transparenz-Regeln gelten nicht für individuelle Patientendaten
Für die Experten sind schon diese Verpflichtungen eine große Verbesserung im Vergleich zu vorher. Denn in der Vergangenheit war es teilweise schwierig, überhaupt an irgendwelche Ergebnisse von Studien zu kommen - von individuellen Patientendaten ganz zu schweigen. Till Brückner hat Transparimed genau deswegen gegründet. "Die Ergebnisse von vielen klinischen Studien werden nach wie vor überhaupt nicht veröffentlicht", ordnet er die Gesamtsituation ein. Die Situation in Deutschland habe sich dennoch verbessert in den letzten Jahren.
All diese neuen Regeln in der Clinical Trials Regulation betreffen die IPD aber noch nicht. "Als Teil dieser Regelung gibt es keinen spezifischen Hinweis auf die Verpflichtung, IPD als Teil der zusammenfassenden Ergebnisse (...) zu hinterlegen", schreibt die EMA auf #Faktenfuchs-Anfrage
Auswertung individueller Patientendaten erst mit der Digitalisierung möglich geworden
Dass individuelle Patientendaten in der Vergangenheit nicht in der neuen EU-Verordnung mitgedacht wurden, könnte damit zusammenhängen, dass das Gesetz bereits im Jahr 2014 erarbeitet wurde - und dass es erst seit der Digitalisierung die Möglichkeit gibt, solche großen Datensätze leicht zu erheben, zu speichern und zu vereinheitlichen.
Das Thema IPD sei "noch relativ jung", sagt Daniel Strech vom Quest Center: "Es ist eben noch nicht so weit verbreitet, sich direkt die individuellen Patientendaten anzuschauen." Erst seit maximal fünf bis zehn Jahren gebe es von internationalen Akteuren im Gesundheitswesen Empfehlungen dafür, dass IPD geteilt werden sollten.
"Auf jeden Fall" habe erst die Digitalisierung die IPD-Diskussion möglich gemacht, sagt auch Till Brückner von Transparimed. "Und wie man Datensätze kombinieren kann, also das wäre in der Vergangenheit gar nicht möglich gewesen."
Impfstoffhersteller wollen individuelle Patientendaten herausgeben - auch ohne gesetzliche Pflicht
Nach Recht und Gesetz hat also außer der EMA niemand einen Anspruch darauf, die individuellen Patientendaten zu sehen oder mit ihnen zu arbeiten. Die gute Nachricht für die Wissenschaft: Einige der Impfstoff-Hersteller haben angekündigt, die IPD aus den Zulassungsstudien zugänglich zu machen. Die schlechte Nachricht: Es wird später als gedacht. Pfizer und Moderna schoben diesen Zeitpunkt jeweils weiter hinaus. Das British Medical Journal berichtete, dass Pfizer mittlerweile den Februar 2024 nennt, Moderna den Dezember 2022.
Der #Faktenfuchs hat die anderen Hersteller der in Deutschland überwiegend verimpften Impfstoffe angefragt, ob sie IPD aus den Zulassungsstudien veröffentlicht haben oder dies beabsichtigen: Janssen und AstraZeneca. Janssen schreibt dem #Faktenfuchs, dass Anfragen zu allen Studiendaten über ein Projekt der amerikanischen Yale-Universität gestellt werden können. Dieses Projekt namens "YODA" fungiert als Daten-Vermittler zwischen Studienverantwortlichen und anderen interessierten Forschern.
Beate Wieseler vom IQWiG sieht eine freiwillige Datenherausgabe kritisch. "Das ist aus meiner Sicht eher ein Versuch, gesetzliche Regelungen zu verhindern." Da diese freiwilligen Verfahren lange dauerten, sei es "sinnvoller, wenn die Daten bei einer öffentlichen Einrichtung liegen, zum Beispiel bei der EMA, und dann auch adäquat gehandhabt würden". Da es sich bei Pharmafirmen um gewinnorientierte Unternehmen handele, spielten auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle.
Datenschutz-Fragen noch nicht geklärt
Es gibt einen wichtigen Grund, der aus Patienten- und rechtlicher Sicht gegen eine Komplettveröffentlichung von IPD spricht: der Datenschutz. Mithilfe der IPD könne man nämlich einzelne Studienteilnehmer möglicherweise identifizieren, sagt Till Brückner: "Wenn Sie nämlich 2,50 Meter groß sind und Ihr Wohnort ist in einem Dorf und das steht in den IPD drin, dann müsste ja davon etwas redigiert werden. Damit nicht jeder sofort weiß, dass sie der Patient mit dieser und jener Gesundheits-Kondition sind."
Einfach nur mal so ins Internet stellen, das gehe nicht, sagt Brückner: Denn dann könne von überall darauf zugegriffen werden, dann gebe es weitere rechtliche Komplikationen. "Und das ist ungeheuer schwierig, das hinzubekommen." Bei IPD sei vieles einfach noch ungeklärt, sagt Daniel Strech vom Quest Center. Für das Veröffentlichen von Studienergebnissen gebe es Standards, gesetzliche Vorgaben.
"Aber für das Veröffentlichen von individuellen Patientendaten gibt es diese Standards, geschweige denn Gesetze noch nicht." Daniel Strech, Professor am Quest Center für verantwortungsvolle Forschung
Forscher wünschen sich Zugriff auf die Daten über ein Register oder EMA
Trotz der offenen Fragen: Die Experten wünschen sich für die Zukunft, dass individuelle Patientendaten besser zugänglich sind. Die Gesellschaft investiere in Arzneimittel-Studien über die Risiken der Teilnehmer, über Steuergelder oder über Arzneimittelpreise, sagt Daniel Strech. Zu diesem "Deal" gehöre eine Gegenleistung: "Und das heißt, dass die Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden, am besten wirklich zeitnah. Und in dieser Linie ist eben auch zu argumentieren, warum auch die individuellen Patientendaten in angemessener Form zur Verfügung gestellt werden sollten."
Sobald alle rechtlichen und praktischen Fragen geklärt sind, schwebt Strech deswegen ein Register vor, in das IPD nach einem angemessenen Zeitraum nach gleichen Standards veröffentlicht werden - so dass sie gut auswertbar sind. Beate Wieseler vom IQWiG könnte sich vorstellen, dass die IPD bei der EMA liegen, aber dass für Analysen darauf zugegriffen werden darf.
Relevante Akteure, wie die Weltgesundheitsorganisation oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft, würden mittlerweile den Bedarf an zugänglichen IPD betonen, sagt Strech: "Das ist ein gutes Zeichen, das in die richtige Richtung geht." Der praktische Nutzen habe sich in der Corona-Pandemie gezeigt. In Zukunft könnten IPD aber ebenso bei vielen anderen Krankheiten auf der ganzen Erde weiterhelfen.
Fazit
Individuelle Patientendaten (IPD) werden in der EU nicht standardmäßig erhoben und müssen nicht veröffentlicht werden. Denn dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben durch die EU. Außerdem sind praktische Fragen wie der Datenschutz ungeklärt. Experten sagen aber, dass die Transparenz für Arzneimittelstudien steigt, etwa durch eine neue EU-Verordnung.
Moderna und Pfizer haben angekündigt, die individuellen Patientendaten der Covid-Impfstoff-Zulassungsstudien zu veröffentlichen. Janssen und AstraZeneca teilten mit, dass Anfragen für diese Daten gestellt werden könnten. Trotz nichtöffentlicher IPD gibt es derzeit keine Hinweise auf bisher unentdeckte Risiken oder Unwirksamkeit der Impfstoffe.
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