Eine Familie geht über eine Wiese.
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Das Bundeskabinett hat Änderungen beim Namensrecht beschlossen.

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Neues Namensrecht: Welche Regeln für Doppelnamen geplant sind

Neues Namensrecht: Welche Regeln für Doppelnamen geplant sind

Ein Doppelname fürs gemeinsame Kind oder für die ganze Familie, statt nur für einen Ehepartner: Das Bundeskabinett hat Änderungen beim Namensrecht beschlossen. Was bald möglich sein könnte - die wichtigsten Fragen und Antworten.

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"Überholte Rollenvorstellungen" und "unlogische Regeln": Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) findet, das deutsche Namensrecht ist "mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit in diesem Land nicht mehr kompatibel". Viele Paare wünschten sich ein gleichberechtigtes Zusammenleben und würden das gern auch mit einem gemeinsamen Familiennamen und einem echten Doppelnamen zum Ausdruck bringen.

Bei Ehepaaren kann bisher nur einer einen Doppelnamen tragen, nicht die ganze Familie. Unverheiratete Eltern müssen sich bei ihrem Kind für einen Nachnamen entscheiden. Das und andere Punkte will die Ampel ändern. Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts auf den Weg gebracht.

Eins vorweg: Jeder kann weiterhin alles so handhaben wie bisher, etwa den Namen der Ehepartnerin oder des Partners annehmen, aber es soll nach dem Willen der Ampelkoalition neue, weitere Möglichkeiten geben. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Regeln sollen für Doppelnamen gelten?

Heiraten Paare, sollen sie in Zukunft als gemeinsamen Familiennamen einen Doppelnamen wählen können. Den erhalten dann auch ihre gemeinsamen Kinder. Wenn etwa eine Frau Brunner einen Herrn Dengler heiratet, können sie entweder Familie Brunner Dengler oder Familie Dengler Brunner heißen – oder die Namen mit einem Bindestrich verbinden. Weiterhin möglich ist, dass beide ihren Namen behalten oder einer der beiden den Namen des anderen übernimmt, also beide – und dann auch ihre Kinder – nur Dengler oder Brunner heißen.

Besteht die Gefahr von langen Nachnamen-Ketten?

Endlose Namensketten will die Ampel verhindern, es soll deshalb nicht möglich sein, mehr als zwei Namen aneinander zu reihen. Wenn einer oder beide Ehepartner schon Doppelnamen mit in die Ehe bringen, müssen sie daraus zwei Namensteile auswählen. Wenn also Herr Brunner Dengler Frau Müller-Gschwendtner heiratet, können sie nicht alle vier Namen behalten, sondern müssen zwei auswählen. Als Familienname wäre dann etwa Brunner Gschwendtner denkbar oder Müller-Brunner.

Was soll für Kindern von Unverheirateten gelten?

Eltern, die nicht verheiratet sind, sollen für ihr Kind anders als jetzt einen Doppelnamen bestimmen können, der aus den Namen der beiden Eltern besteht. Trägt einer der Eltern einen Doppelnamen, kann für den Namen des Kindes nur ein Bestandteil daraus herangezogen werden. Weiter möglich sein soll, dem Kind nur den Namen eines Elternteils zu geben.

Auch verheiratete Paare, bei denen jeder weiter seinen Namen führt, sollen ihren Kindern einen gemeinsamen Doppelnamen geben können.

Können auch schon verheiratete Paare ihren Namen ändern?

Für alle, die jetzt schon verheiratet sind und bereits einen Familiennamen ausgewählt haben, soll es Übergangsregelungen geben. Sie sollen die Möglichkeit haben, innerhalb einer Frist ihren Namen zu einem Doppelnamen zu machen. Auch beim Nachnamen von Kindern soll es laut Referentenentwurf solche Übergangsregeln geben.

Können Volljährige den Nachnamen ändern?

Neu ist, im Vergleich zum ersten Entwurf vom April, dass Volljährige einmalig ihren Nachnamen ändern können – innerhalb bestimmter Grenzen. Sie können von den Namen des einen Elternteils zum anderen wechseln oder einen Doppelnamen annehmen. Bisher ist eine solche Namensänderung nur mit einem wichtigen Grund möglich, der regelmäßig nicht als solcher akzeptiert wird, schreibt das Justizministerium.

Was soll für Scheidungskinder gelten?

Lassen sich die Eltern scheiden und lebt das Kind nur bei einem Elternteil, dann soll es dessen Namen annehmen können. Dabei muss allerdings der andere Elternteil zustimmen. Auch für Stiefkinder, die den Namen des neuen Vaters oder der neuen Mutter angenommen haben, soll es einfacher werden, ihren alten Nachnamen zurückzubekommen, wenn es zur Scheidung kommt. Die bisherige Situation nannte Justizminister Buschmann "absurd", da Kinder den Namen "eines Stiefvaters weitertragen mussten, mit dem sie nichts mehr zu tun hatten, nach einer Scheidung".

Welche Änderungen sollen noch kommen?

Das Bundeskabinett will auch andere Namenstraditionen wie die sorbisch, friesische oder dänische berücksichtigen und unter anderem eine geschlechtsangepasste Form des Geburts- oder Ehenamens ermöglichen – etwa Herr Kral und Frau Kralowa.

Auch sollen Erwachsene, die adoptiert werden, ihren bisherigen Familiennamen behalten können und nicht mehr automatisch den Namen der Person, die sie adoptiert, annehmen müssen.

Wie geht es nun weiter?

Als Nächstes muss der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen. Läuft alles nach dem Plan der Ampel, sollen die Regeln zum 1. Mai 2025 in Kraft treten. Diese für ein Gesetzesvorhaben lange Frist begründet das Justizministerium damit, dass die Standesämter ausreichend Zeit brauchen, um die IT anzupassen.

Das bayerische Justizministerium sieht die Änderung des Namensrechts als richtigen Schritt. Das geltende Namensrecht sei wenig flexibel und in sich teils widersprüchlich. Auch Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) setzt sich für "Wahlfreiheit und Flexibilität für Familien ein", fürchtet aber, dass die Namensrechtsreform mehr Komplexität und Bürokratie schafft, "gerade für Familien in herausfordernden Situationen". Zum Wohle der Kinder müsse ganz sensibel vorgegangen werden, appelliert Scharf.

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