Wärmepumpe vor einem Wohnhaus
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Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

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Heizungsgesetz: Kein Aufschub - Bundestag soll Freitag abstimmen

Heizungsgesetz: Kein Aufschub - Bundestag soll Freitag abstimmen

Gegen den Widerstand der Opposition: Der Bundestag hat die finale Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz für Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Kritik weist die Koalition zurück. Wann könnte das Gesetz nun kommen?

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Der Bundestag hat die finale Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz für diesen Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Die Koalition will das Gesetz dann beschließen. Die Ampel-Fraktionen stimmten für die Beratung des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in zweiter und dritter Lesung am Ende der laufenden Bundestagswoche – gegen den Widerstand von Union, AfD und Linken. Die Opposition scheiterte mit einem entsprechenden Antrag und kritisierte die Entscheidung scharf.

  • Zum Artikel: "Gebäudeenergiegesetz: Das fordern bayerische Heizungsbauer"

Gesetz "durchpeitschen"? Scharfe Kritik an Termin am Freitag

In der Ampel-Koalition hatte es lange Konflikte über das Gesetz gegeben. Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen. Das Gebäudeenergiegesetz sollte Anfang Juli und damit vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden. Auf Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann machte das Bundesverfassungsgericht (BVG) dem jedoch einen Strich durch die Rechnung, weil mehr Zeit für die Beratung des Textes nötig sei. Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben.

Der Abstimmungstermin am Freitag erntete schließlich erneut scharfe Kritik – aus denselben Gründen wie vor der Sommerpause. Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) warf den Ampel-Fraktionen vor, das Gesetz aus Angst vor einer wirklichen parlamentarischen Beratung "durchpeitschen" zu wollen. Das entspreche nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes habe sich wegen der Sommerpause des Bundestages nichts geändert, sagte er. "Es gab keine Expertenanhörung, es gab keine Ausschusssitzung."

FDP hält dagegen: Sommerpause kein "Urlaub"

Auch der Kläger beim BVG, Heilmann, beklagte, dass es für die Opposition keine Möglichkeit mehr gegeben habe, in Ausschusssitzungen noch Änderungen zu erwirken. Er erwägte, erneut vor dem Verfassungsgericht gegen das Vorgehen der Regierungsparteien zu klagen. Am Dienstagmittag erklärte er jedoch, nicht erneut einen Stopp des Gesetzesverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht beantragen zu wollen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, warf der Koalition Arroganz vor. Zudem sei es guter Brauch, in Haushaltswochen keine Gesetze zu verabschieden.

Redner der Koalition wiesen die Vorwürfe zurück. Es habe ausreichend Zeit für Beratungen gegeben. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, sagte, die Bürgerinnen und Bürger und die Firmen wollten nun Klarheit haben.

Die Sommerpause sei lediglich sitzungsfreie Zeit, kein "Urlaub", sagte der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Johannes Vogel. Die Opposition hätte in dieser Zeit sehr wohl an Änderungsanträgen für das Gesetz arbeiten können, um diese nun einzubringen. "Sie haben jetzt immer noch vier Tage Zeit, Änderungsanträge einzubringen. Legen Sie sich doch mal richtig ins Zeug", sagte die Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic in Richtung Opposition.

Gebäudeenergiegesetz: Was sieht es vor, ab wann würde es gelten?

Nach dem GEG müssen neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was klassische Öl- und Gasheizungen nicht leisten können. Die Vorgaben treten ab 2024, für die meisten Gebäude jedoch einige Jahre später in Kraft. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen zuerst Wärmepläne vorlegen. Zudem gibt es zahlreiche Ausnahme- und Sonderregelungen.

Mit Informationen von dpa und AFP

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