Seit der Pflegereform, die Anfang 2017 startete, werden beispielsweise auch Demenzkranke und Menschen, die Probleme bei der Alltagsbewältigung haben, als pflegebedürftig eingestuft. Das bis Ende 2016 geltende Verfahren zielte vor allem auf körperliche Einschränkungen ab. Allerdings geht aus den Zahlen nicht exakt hervor, wie viele Menschen Leistungen bekommen hätten, wenn es die Reform nicht gegeben hätte.
Neuer Pflegegrad 1
Insgesamt haben die Gutachter der Krankenkassen in den ersten drei Quartalen dieses Jahres nach Angaben des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) über 1,11 Millionen Versicherte nach dem neuen Verfahren begutachtet: Bei rund 197.000 Versicherten empfahlen die Gutachter den neuen Pflegegrad 1, bei rund 324.000 Pflegegrad 2.
Bei Pflegegrad 1 können Versicherte 125 Euro pro Monat als Beitrag für ein Heim bekommen. Wie bei allen anderen Pflegegraden können sie auch 125 Euro als Entlastung für zu Hause bekommen, etwa für Betreuung oder Unterstützung im Haushalt. Bei Grad 2 fließen bis zu 770 Euro fürs Heim.
Höhere Leistungen für Heimbetreuung
241.000 Versicherte bekamen Pflegegrad 3 mit Leistungen bis zu 1.262 Euro fürs Heim, 139.000 Grad 4 mit bis zu 1.775 Euro und rund 62.000 Grad 5 mit bis zu 2.005 Euro. Bei 151.000 Versicherten erkannten die Gutachter laut MDS keine Pflegebedürftigkeit.
586.000 der Versicherten haben erstmals Leistungen erhalten.