Das Tier entfernte sich von seiner Besitzerin und griff die laufende Frau an: In Naarn in der Nähe von Linz in Österreich ist eine Frau beim Joggen von einem Hund zu Tode gebissen worden, wie die Polizei mitteilte.
Die Joggerin wurde von dem American Staffordshire Terrier so schwer verletzt, dass sie noch am Ort des Angriffs starb. Die Besitzerin versuchte noch, ihren Hund wegzuzerren. Sie erlitt dabei selbst schwere Verletzungen. Sie schaffte es jedoch, das Tier in ihr Haus zurückzubringen und Einsatzkräfte zu alarmieren, sagte eine Polizeisprecherin.
Die Identität der getöteten Frau ist demnach noch nicht geklärt. Laut Polizei war sie zwischen 20 und 60 Jahre alt. Die Hundehalterin wurde in die Universitätsklinik in Linz gebracht. Nach Angaben der Polizei war es vorerst nicht möglich, die Frau zu befragen.
Keine besonderen Auflagen für Kampfhunde in Oberösterreich
Je nach Bundesland gibt es in Österreich unterschiedliche Auflagen für die Haltung von Hunden - in einigen gibt es besondere Voraussetzungen für potenziell gefährlich eingestufte Rassen wie American Staffordshire Terrier. In Oberösterreich, wo Naarn liegt, ist das anders: Hier muss bei Anmeldung eines Hundes - egal welcher Rasse - ein sechsstündiger Kurs absolviert werden, um "Sachkunde nachzuweisen". Bei Hunden, die bereits auffällig waren, ist ein zehnstündiger Kurs Pflicht.
Laut ORF waren bei der Polizei sowie der Gemeinde Naarn bislang keine Auffälligkeiten des Hundes bekannt. Die Gemeinde werde nach Angaben des Landes Oberösterreich noch am Montag einen Bescheid erlassen, um der Besitzerin die Haltung des Tieres zu untersagen. Gemeinsam mit einer weiteren Frau hält die Besitzerin des American Staffordshire Terriers offenbar mehrere Hunde, die ebenfalls bislang nicht auffällig gewesen seien. Aus dem Umfeld der Halterin heiße es, der Hund werde eingeschläfert.
American Staffordshire Terrier: In Bayern nur mit Genehmigung
In Deutschland ist es generell verboten, American Staffordshire Terrier einzuführen. Die Haltung dieser sogenannten Kampfhunde ist in den meisten deutschen Bundesländern nur mit Genehmigung von Behörden erlaubt. In Brandenburg und Bremen darf diese Rasse hingegen gar nicht gehalten werden.
In Bayern ist die Haltung eines American Staffordshire Terriers nur mit Erlaubnis der jeweiligen Wohnsitzgemeinde möglich. Eine solche Erlaubnis wird jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt. Die Rasse gehört zu den sogenannten Listenhunden, die umgangssprachlich auch Kampfhunde genannt werden. Es handelt sich dabei laut "Kampfhundeverordnung" um Hunde "mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit", wie die Bayerische Polizei erklärt.
Der American Staffordshire Terrier ist in die Kategorie 1 der Rasseliste eingeteilt: Diese Hunde – auch Kreuzungen mit anderen Rassen – gelten als gefährlich. Wer das Verbot missachtet, muss mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro rechnen. Weitere Rassen dieser Kategorie sind Pit Bull, Bandog, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.
Mit Informationen von dpa
Im Video: Gerd Schuster – der Profi für Problemhunde aus Mittelfranken
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