Das Wort "Solidaritätszuschlag" ist neben einem Taschenrechner auf einem Steuerbescheid zu sehen
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Klage gegen Solidaritätszuschlag scheitert in Karlsruhe

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Klage gegen Solidaritätszuschlag scheitert in Karlsruhe

Klage gegen Solidaritätszuschlag scheitert in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist noch verfassungsgemäß. Der Bund habe weiterhin zusätzlichen Finanzbedarf durch die Wiedervereinigung. FDP-Politiker hatten gegen den "Soli" geklagt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Bund habe weiterhin einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf durch die deutsche Wiedervereinigung. Allerdings dürfe eine solche Ergänzungsabgabe nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden, betonte das Gericht. Den Gesetzgeber treffe eine "Beobachtungsobliegenheit". Eine solche Abgabe könnte verfassungswidrig werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfällt.

Argumente der Beschwerdeführer gegen den Zuschlag

Der "Soli" wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie auf Kapitalerträge erhoben. Seit 2021 müssen ihn noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger zahlen.

Sechs FDP-Politiker hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Soli-Abgabe an Karlsruhe gewandt – noch vor der Zeit der Ampelregierung. Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, der mit den Kosten für die Wiedervereinigung begründete Zuschlag sei mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig geworden. Im Solidarpakt hatte der Bund den ostdeutschen Bundesländern besondere Transferleistungen zugewiesen.

Zudem kritisierten die FDP-Politiker, dass durch den Soli Bezieher unterschiedlicher Einkommen ungleich behandelt würden. Auch dies wies das Gericht zurück. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liege nicht vor.

Solidaritätszuschlag wichtiger Bestandteil des Haushalts

Hätten die Karlsruher Richterinnen und Richter gegen den Soli entschieden, hätte das für den Bundeshaushalt wohl schwere Konsequenzen gehabt. Für dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest verplant – die dann womöglich hätten wegfallen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hätte außerdem entscheiden können, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären seit 2020 um die 65 Milliarden Euro gewesen.

Solidarität für die Lasten der Wiedervereinigung

Bei der Einführung 1991 betrug der Zuschlag zur Einkommenssteuer für alle 7,5 Prozent, ab 1998 waren es 5,5 Prozent. Begründet wurde die Abgabe damit, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler damit ihre Solidarität ausdrücken, um die finanziellen Lasten der deutschen Wiedervereinigung zu schultern.

Seit einer Reform im Jahr 2021 werden nur noch Steuerzahler mit einer Einkommensteuerlast von 19.950 Euro bei Ledigen und einer Steuerlast von 36.260 bei Paaren mit dem Soli belastet, zudem alle diejenigen, die Kapitalertragsteuer zahlen und Unternehmen. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er damals abgeschafft.

Mit Informationen von dpa, Reuters und AFP

Im Video: Interview mit ifo-Präsident Clemens Fuest zum Solidaritätszuschlag

Der Präsident des Münchner ifo-Instituts Clemens Fuest im BR-Interview.
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Der Präsident des Münchner ifo-Instituts Clemens Fuest im BR-Interview.

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