- Direkt zum aktuellen Artikel: Klage gegen Solidaritätszuschlag scheitert in Karlsruhe
Der Bund nahm im Jahr 2024 durch den Solidaritätszuschlag knapp 12,7 Milliarden Euro ein. Diese Einnahmen stehen nun im Feuer, sollte das Bundesverfassungsgericht den Soli kippen. Im Gegensatz zur Einkommensteuer muss der Bund dieses Geld nicht mit den Ländern teilen. In der Zeit von 2019 bis 2024 summierten sich die Einnahmen auf 86,2 Milliarden Euro. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Soli für verfassungswidrig und nichtig erklären, wäre dieser Betrag für die Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD eine schwere Hypothek. Sollte er lediglich für verfassungswidrig erklärt und für die Zukunft aufgehoben werden, macht das die Sache nicht einfacher, aber weniger teuer. Dann muss geklärt werden, wie die fehlenden Einnahmen kompensiert werden können.
Geld für die Lasten der Wiedervereinigung
Für alle, die ab dem Beginn der 90er Jahre ins Berufsleben eintraten, war der "Soli" immer ein Zuschlag zur Einkommensteuer. Bei der Einführung 1991 betrug er 7,5 Prozent, ab 1998 waren es 5,5 Prozent. Begründet wurde die Abgabe damit, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler damit ihre Solidarität ausdrücken, um die finanziellen Lasten der deutschen Wiedervereinigung zu schultern. Seit 1995 wird der Soli durch ein Gesetz unbefristet erhoben. Wofür die Mittel verwendet werden, wurde aber nicht genau festgehalten.
Soli nur noch für Reiche?
Vom Soli in der ursprünglichen Form ist seit 2021 nicht mehr viel übrig. Seit einer Reform werden nur noch Steuerzahler mit einer Einkommensteuerlast von 19.950 Euro bei Ledigen und einer Steuerlast von 36.260 bei Paaren mit dem Soli belastet. Zudem alle diejenigen, die Kapitalertragsteuer zahlen und Unternehmen. Deshalb wehren sich vor allem auch Wirtschaftsverbände gegen den Soli, da Unternehmen die Hauptlast der Abgabe schultern. Personengesellschaften zahlen die Abgabe über die Einkommensteuer. Das betrifft auch viele mittelständische Betriebe oder Handwerker. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft geht davon aus, dass die Unternehmen rund 60 Prozent des Steueraufkommens tragen.
Soli verfassungswidrig oder nicht
Mehrere Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion haben sich in einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Sie sind der Ansicht, dass sich spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 die Lasten für die Wiedervereinigung erledigt haben. Und zudem verstoße er gegen den Gleichheitssatz. Auch Privatleute hatten schon gegen den Solidaritätszuschlag geklagt. 2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München aber geurteilt, dass die Lasten jedenfalls in den Jahren 2020 und 2021 noch bestanden hätten und die Beschwerde abgewiesen. Der BFH machte aber auch deutlich, dass der Soli nicht für alle Zeit erhoben werden könne.
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