Greta Thunberg muss sich in London vor Gericht verantworten
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Klimaprotest: Greta Thunberg steht in London vor Gericht

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Klimaprotest: Greta Thunberg steht in London vor Gericht

Klimaprotest: Greta Thunberg steht in London vor Gericht

Der Klimaaktivistin Greta Thunberg droht bei einem Gerichtsprozess in London eine Geldstrafe. Dort wurde sie wegen Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt. Im Oktober hatte sie sich an der Blockade einer Tagung der Energiebranche beteiligt.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

In London hat ein Prozess gegen die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg begonnen. Ihr und vier Mitstreitern wird vorgeworfen, sie hätten im Oktober 2023 die öffentliche Ordnung gestört. Festgenommen worden waren aber insgesamt 26 Menschen, so die Umweltorganisation Fossil Free London. Die Aktivisten hatten gegen ein Treffen von Managern der Energiebranche protestiert und den Zugang zum Tagungshotel blockiert.

Thunberg plädiert auf "nicht schuldig"

Viel ist im Prozess bislang aber noch nicht passiert. Bislang mussten die fünf Angeklagten lediglich Namen und Geburtsdaten zu Protokoll geben. Bei einer Anhörung im November hatten sie aber schon auf "nicht schuldig" plädiert. Frühestens morgen wird mit einem Urteil gerechnet. Gibt es der Anklage recht, dann droht den Klimaaktivisten eine Geldstrafe.

Thunberg folgte Anordnung der Polizei nicht

Thunberg und die vier mitangeklagten Männer von Greenpeace und Fossil Free London hatten sich geweigert, einer polizeilichen Aufforderung nachzukommen. Die Ordnungshüter hatten angeordnet, dass sie den Eingang zum Tagungshotel freigeben müssen, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Genehmigt war lediglich, dass sie auf einem Gehweg gegenüber des Hotels demonstrieren dürfen, wie der für die Genehmigung zuständige Superintendent vor Gericht aussagte. Menschen hätten das Hotel weder betreten noch verlassen können.

Begleitet wurde der Prozessauftakt von einer Demonstration vor dem Gerichtsgebäude. Ein Plakat trug die Aufschrift "Klimaprotest ist kein Verbrechen".

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