Helmut Kohl (1930-2017) hatte die für deutsche Verhältnisse ungewöhnlich hohe Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren.
Das Oberlandesgericht entschied nun, dass diese Geldentschädigung nicht vererbt werden könne. Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe, so die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig - die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter (54) kann dagegen in Revision gehen.