Sie sollte volle Wartezimmer vermeiden und verhindern, dass sich Menschen gegenseitig mit Viren anstecken. Zum Ende des Monats läuft die telefonische Krankschreibung aber aus. Das erklärt etwa die Bundesregierung in einer Pressemitteilung. Die Sonderregelung für leichte Atemwegsbeschwerden galt seit Ende März 2020 fast durchgehend. Der Gemeinsame Bundesauschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte sie mehrfach verlängert.
Die Krankschreibung per Telefon hat ihre Funktion während der Pandemie erfüllt - als "einfach umsetzbare Möglichkeit", sagt der Vorsitzende des Bundesausschusses Josef Hecken. Mit der Sonderregelung sei ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz vor einer Corona-Infektion und dem Zugang zur Versorgung gelungen. Er denke zum Beispiel an chronisch Kranke, die regelmäßige Betreuung brauchten. "Darüber bin ich sehr froh."
Bei Corona ist die telefonische Krankschreibung weiter möglich
Anfang Februar stufte das Robert Koch-Institut die Risikobewertung für Deutschland von hoch auf moderat herab. Vor diesem Hintergrund läuft die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, nun aus. Noch bis Freitag, den 31. März 2023, können sich Patienten auch per Telefon an ihre Arztpraxis wenden, um sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Auch ein ärztliches Attest für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes konnte lange telefonisch beantragt werden. Auch diese Regelung endet morgen.
Man behalte die Maßnahme aber im Auge und könne sie bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren, machte Hecken deutlich. Es gibt zudem eine Ausnahme: Bei einer Infektionskrankheit wie Affenpocken oder Covid-19 ist die Krankschreibung per Telefon ab dem 1. April dauerhaft möglich. Denn dann besteht eine "öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung für eine Absonderung", wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Pressemitteilung erklärt.
Krankschreibung: Muss ich wieder bei jeder Erkältung zum Arzt?
Sich mit Schnupfen und Husten in ein volles Wartezimmer zu setzen, lässt sich aber auch über den 31. März hinaus vermeiden. Denn es gibt eine reguläre Alternative zur telefonischen Krankschreibung: "Ganz unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine Krankschreibung auch bei einer Videosprechstunde erhalten – nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen", erläutert Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesauschusses. "Das heißt also, ganz regulär gibt es bereits die Möglichkeit, dass ein Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen muss."
Die Krankschreibung per Videosprechstunde ist grundsätzlich dann möglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit ohne eine körperliche Untersuchung vor Ort in der Praxis beurteilt werden könne, so Hecke. Neupatienten kann eine Arztpraxis per Videosprechstunde für bis zu drei Kalendertage krankschreiben. Hat man die Praxis schon einmal besucht, so kann man sich das Attest auch für bis zu sieben Kalendertage ausstellen lassen. Auch eine Folgekrankschreibung ist per Video möglich – jedoch nur, wenn die vorherige Krankschreibung bei einem persönlichen Sprechstundentermin ausgestellt wurde. Darauf weist die KBV hin.
Wie funktioniert die Krankschreibung per Videosprechstunde?
Neupatienten müssen ihre Versichertenkarte – also ihre elektronische Gesundheitskarte – zu Beginn des Termins in die Kamera halten. So kann die Praxis alle persönlichen Daten im System eintragen und das Attest ausstellen.
Theoretisch können Praxen die Atteste seit Anfang 2023 digital ausstellen. Allerdings ist dies noch nicht in allen Arztpraxen technisch möglich. In diesen Fällen übersendet die Praxis den Krankenschein per Post. Alternativ ist es möglich, das Attest mit einer Vollmacht von jemand anderem abholen zu lassen.
Muss jede Praxis Videosprechstunden anbieten?
Grundsätzlich können nicht nur hausärztliche Praxen, sondern alle Arztgruppen Videosprechstunden anbieten. Ausgenommen jedoch sind Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen.
Einen Anspruch auf die Video-Sprechstunde bei ihrer Wunsch-Arztpraxis haben Patienten laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss nicht. Die Ärzte und Ärztinnen können selbst entscheiden, ob sie Videosprechstunden und somit Krankschreibungen aus der Ferne durchführen. Wer auch weiterhin in den Genuss der AU per Telemedizin kommen will, muss also gegebenenfalls die Arztpraxis wechseln.
Mit Informationen von dpa
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