Gemeinsam mit anderen Klimaaktivisten der "Letzten Generation" hatte die 29-Jährige im März das gläserne Denkmal "Grundgesetz 49" am Bundestag in Berlin mit Farbe begossen - und wurde angeklagt. Nun hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sein Urteil verkündet: Die Richterin sieht keine gemeinschädliche Sachbeschädigung vorliegen.
Gutachter: Farbe war abwaschbar
Das Urteil erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidigerinnen.
Die Richterin sah die angeklagte gemeinschädliche Sachbeschädigung nicht als erfüllt an, weil das Mahnmal nur vorübergehend beschädigt gewesen sei. Vor Gericht hatte ein Gutachter ausgesagt, dass ein einfacher Regenguss gereicht hätte, um die Farbe abzuwaschen.
Insgesamt sechs Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" hatten das Denkmal im Frühjahr nicht nur mit schwarzer Farbe beschmiert, sondern auch mit Plakaten beklebt. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von einem Schaden in Höhe von etwa 1.000 Euro ausgegangen.
Große Empörung über Form des Klimaprotests
Die "Letzte Generation" wollte mit der Aktion auf die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung aufmerksam machen und forderte einen früheren Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie Erdöl. Die Aktion sorgte damals parteiübergreifend für große Empörung.
Das Denkmal "Grundgesetz 49" besteht aus 19 Glasscheiben mit einer Höhe von rund drei Metern, in welche die 19 Grundrechte des 1949 erlassenen Grundgesetzes mit Laser eingraviert sind. Das Werk wurde vom israelischen Künstler Dani Karavan geschaffen und 2002 enthüllt.
Mit Informationen der Nachrichtenagenturen AFP und dpa.
Zum Audio: Aktivisten haben in Berlin das Grundgesetz-Denkmal mit Farbe beschmiert
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