Kupferrohre einer Heizung (Symbolbild)
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Förderprogramm zum Heizungstausch soll Anfang 2024 starten

Anfang September soll das umstrittene Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, im Bundestag beschlossen werden. Nun wurde ein weiteres Detail bekannt: Das Förderprogramm zum Heizungstausch soll Anfang 2024 starten.

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Die Pläne für klimafreundlichere Heizungen in Form des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurden zur Zerreißprobe für die Bundesregierung. Im September soll das Gesetz beschlossen werden. Doch noch sind Fragen offen. Auf Anfrage der CDU/CSU-Fraktion nannte das Wirtschaftsministerium jetzt weitere Details.

Zinsvergünstigte Kredite ab 1. Januar 2024

Demnach soll das geplante Förderprogramm zum Heizungsaustausch zu Jahresbeginn 2024 anlaufen. Die staatliche Förderbank KfW plane, die zusätzlichen und einkommensabhängig zinsvergünstigten Kredite mit langen Laufzeiten ab dem 1. Januar 2024 anzubieten. Diese sind in einem Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen vorgesehen.

Die Regierung prüft zudem Regelungen, die einen reibungslosen Übergang zwischen der bestehenden und der neuen Förderkulisse ermöglichen. Auch das geht aus der Antwort auf die Anfrage der Unionsfraktion hervor.

Heizungsgesetz soll vorerst nur für Neubaugebiete gelten

Der Bundestag soll das Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, Anfang September beschließen. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP monatelange Konflikte um das Gesetz gegeben. Die Koalition verständigte sich dann schließlich auf grundlegende Änderungen.

Das Gesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Grundförderung und Einkommensbonus geplant

Bereits jetzt wird der Einbau neuer Heizungen wie Wärmepumpen vom Staat gefördert. Zu einem neuen Förderprogramm liegen Pläne der Ampel-Fraktionen vor. Demnach soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen für alle Wohn- und Nichtwohngebäude geben.

Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden - das soll für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr gelten, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist. Dazu schreibt nun die Bundesregierung, etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum lägen unter dieser Einkommensgrenze von 40.000 Euro.

Für Geschwindigkeit gibt es zusätzliches Geld

Laut Plänen der Ampel soll es zudem zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geben, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll die Förderung alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abgeschmolzen werden.

Dieser Geschwindigkeitsbonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.

Vermieter bleiben vom Tempo-Bonus ausgeschlossen

Auf die Frage der CDU/CSU-Fraktion, warum der Geschwindigkeitsbonus nicht auch vermietenden Eigentümern gewährt werden soll, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer seien beim Tausch besonders belastet, weshalb sie im Fall von alten ineffizienten Heizungsanlagen besonders unterstützt werden sollten. Bei der Wohnungswirtschaft könne "hingegen davon ausgegangen werden, dass alte Heizungen ohnehin ersetzt werden".

Bei Vermietenden gebe es neben der Förderung auch Abschreibungs- und Umlagemöglichkeiten. In größeren Gebäuden seien die Kosten pro Partei zudem aufgrund der Kostendegression deutlich geringer. Das Ministerium rechnet auch mit deutlich sinkenden Kosten für Wärmepumpen, wenn diese häufiger verkauft werden. Mittelfristig seien Kostensenkungen inklusive Installation von etwa 40 Prozent zu erwarten, schreibt das Ministerium.

Union kritisiert "Stochern im Nebel"

Die Unionsfraktion im Bundestag sieht beim geplanten Heizungsgesetz auch nach der Beantwortung ihrer Anfrage aber noch immer viel Klärungsbedarf. "Der Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung kann nur mit Verlässlichkeit und breiter Akzeptanz zum Erfolg werden, nicht mit Stochern im Nebel", sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende und klimapolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Jung.

"Die soziale Flanke bleibt offen, der Klima-Effekt ist der Ampel selbst völlig unbekannt und echte Offenheit für technologische Vielfalt wird weiter durch Regelungswut erstickt", erklärte er. Das Gesetz dürfe nicht ohne Klärung dringender Fragen durch den Bundestag gehen.

Mit Informationen von dpa

Im Video: Die mühsame Einigung auf das Gebäudeenergiegesetz

Im Juni hatte sich die Ampel-Koalition auf den Inhalt des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt, eine Verabschiedung vor der Sommerpause scheiterte.
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Im Juni hatte sich die Ampel-Koalition auf den Inhalt des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt, eine Verabschiedung vor der Sommerpause scheiterte.

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