Trump scheitert vor dem Obersten US-Gericht
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Nach der Durchsuchung in der Privatresidenz Trumps hat sich ein Streit um die Auswertung der sichergestellten Dokumente entwickelt.

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Oberstes Gericht weist Eilantrag Trumps im Fall Mar-a-Lago ab

Nach der Durchsuchung in der Privatresidenz Trumps hat sich ein Streit um die Auswertung der sichergestellten Dokumente entwickelt. Die Anwälte des Ex-Präsidenten schalteten zuletzt den US-Supreme Court ein - doch der hält sich lieber heraus.

Im Rechtsstreit um die Prüfung der in seiner Privatresidenz beschlagnahmten Akten ist der frühere US-Präsident Donald Trump mit einem Eilantrag beim Obersten Gericht gescheitert.

Der Supreme Court wies sein Gesuch am Donnerstag ab, zu den Gründen machten die Richter keine Angaben. Trumps Anwälte hatten das höchste Gericht der USA aufgerufen, die Entscheidung einer niederen Instanz vom September zu kassieren, einem Sondergutachter die Auswertung von etwa 100 als vertraulich, geheim oder streng geheim eingestuften Dokumenten zu verwehren.

Durchsuchung des Trump-Anwesens am 8. August

Am 8. August hatten FBI-Agenten Trumps Residenz Mar-a-Lago in Palm Beach im Staat Florida durchsucht. Dabei stellten sie laut der US-Bundespolizei fast 11 000 Dokumente sicher, die in einem Lagerraum und einem Büro der Villa gefunden wurden. Womöglich hat sich der Ex-Präsident mit der Verbringung und Verwahrung der Unterlagen in seinem Privatanwesen strafbar gemacht. Aus dem Durchsuchungsbefehl ging später hervor, dass die Agenten zu möglichen Verstößen gegen drei Bundesgesetze ermittelten, die unter anderem den Umgang mit der Sammlung, Weitergabe und dem Verlust von Informationen rund um die Verteidigungspolitik regeln.

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Im Kern des Streits: Welche Dokumente darf der Gutachter einsehen

Im aktuellen Justizstreit ging es im Kern um die Frage, wie viel Spielraum der unabhängige Gutachter Raymond Dearie bei der Auswertung der in Mara-Lago beschlagnahmten Dokumente bekommt. Ihn hatte auf Betreiben von Trumps Team eine Richterin in Florida eingesetzt. Sie ermächtigte Dearie, bei der Prüfung der beschlagnahmten Dokumente jene auszusortieren, für die Trump womöglich Sonderbefugnisse hatte, da sie durch das Anwaltsgeheimnis oder das Exekutivprivileg geschützt sein könnten. Mit letzterem ist das Vorrecht eines US-Präsidenten gemeint, die Offenlegung bestimmter Informationen aus seiner Amtszeit zu blockieren. Zugleich verbot die Richterin dem FBI vorerst, die mutmaßlich vertraulichen oder geheimen Dokumente im Rahmen der Ermittlungen auszuwerten, bis Dearies Werk vollendet sei.

Am Ende: Sieg des Justizministeriums

Dagegen ging das Justizministerium mit Erfolg in Berufung. Im September hob ein Bezirksberufungsgericht in Atlanta die Entscheidung der Richterin auf, die Bundesermittler an einer Überprüfung der Unterlagen zu hindern. Überdies beschränkte es den Zugang des Sondergutachters auf die deutlich größere Tranche nicht als geheim eingestufter Dokumente. Dagegen wehrte sich Trumps Team mit dem Eilantrag. Das Justizministerium widersprach mit dem Argument, dass es keinerlei rechtliche Grundlage für eine gesonderte Auswertung der geheimen Unterlagen durch den Special Master gebe.

Hiobsbotschaft Nummer Zwei: Vorladung vor den Kongress

Eine weitere Hiobsbotschaft ereilte Trump nahezu gleichzeitig. Er wurde vor den Kongress vorgeladen und soll dort unter Eid über die Vorkommnisse am 6. Januar aussagen. Es ist eine selten vorkommende Eskalation, die jedoch ein symbolischer Schritt bleiben könnte. Denn es gibt zwar ein Verfahren, um säumige Zeugen wegen Missachtung des Kongresses vor Gericht zu bringen. Doch dem Ausschuss läuft mit den anstehenden Parlamentswahlen die Zeit davon. Außerdem gilt es als wenig wahrscheinlich, dass Trump der Vorladung folgen wird.

Mit Material von ap & dpa

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