Österreich verschärft die Strafen für Raser ab dem 1. März. Darauf macht nun der ADAC aufmerksam. Wer die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 80 Kilometer pro Stunde im Ortsgebiet und um mehr als 90 km/h außerorts überschreitet, muss damit rechnen, dass das Auto beschlagnahmt und versteigert wird.
Bei Fahrerinnen und Fahrern mit einschlägiger Vorstrafe kann das Auto schon bei einer Geschwindigkeitsübertretung um über 60 km/h innerorts und über 70 km/h außerorts beschlagnahmt werden, wie der österreichische Automobilclub mitteilte.
Bußgeld kann für Wiederholungstäter stark steigen
Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist die vorläufige Beschlagnahme für 14 Tage zulässig. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. Österreich hatte 2021 die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht.
Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro zahlen. Das Bußgeld könne in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern auf bis zu 5.000 Euro ansteigen, warnte der ADAC. Die neuen Maßnahmen gelten auch für deutsche Autofahrer.
Führerscheinentzug gilt nicht überall
Einerseits können österreichische Bußgelder zwar in Deutschland vollstreckt werden, andererseits gilt ein Fahrverbot lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde, so der ADAC. In Österreich kann der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden.
Auch in anderen Ländern werden manche Verkehrsverstöße strenger bestraft als in Deutschland. Wer zum Beispiel in Deutschland 20 Kilometer pro Stunde schneller fährt als erlaubt, kommt hierzulande mit bis zu 70 Euro Bußgeld davon. In Italien werden dafür mindestens 175 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 585 Euro.
Mit Informationen von AFP
Anmerkung der Redaktion: Im Artikel wurde im ersten Absatz dahingehend korrigiert, dass es sich bei den Tempoangaben um Geschwindigkeitsüberschreitungen handelt und nicht um absolute Geschwindigkeiten.
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