Sommer, Urlaubsstimmung, zu viel Wein, betrunken ans Steuer gesetzt oder viel zu schnell unterwegs – und dann ist der Führerschein erstmal weg. Bislang galt der Führerscheinentzug aber nur dort, wo er verhängt wurde. Wird gegen einen deutschen Verkehrssünder also zum Beispiel in Italien ein vorübergehendes Fahrverbot verhängt, kann er sich schon hinter dem Brenner wieder ans Steuer setzen und heimfahren. Die Auswirkungen eines solchen Fahrverbots sind bis jetzt also eher gering.
EU-Parlament stimmt über EU-weiten Führerscheinentzug ab
Das will das EU-Parlament jetzt ändern und an diesem Dienstag zumindest die Weichen dafür stellen. Konkret geht es darum, dass etwa auch in Deutschland ein Fahrverbot gelten soll, wenn in einem anderen EU-Staat ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Die Abgeordneten schlagen vor, Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste der schwerwiegenden Verkehrsverstöße aufzunehmen - so wie Alkohol am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle. Dadurch werden den Angaben zufolge Informationen zum Entzug des Führerscheins automatisch ausgetauscht.
Bis eine Neuregelung endgültig ausgehandelt ist, dürfte es allerdings noch dauern. Bevor die strengeren Vorgaben in Kraft treten können, muss mit den EU-Staaten noch ein Kompromiss gefunden werden.
ADAC: Richtiger Ansatz
Aus Sicht des ADAC ist die vorgesehene Regeländerung ein richtiger Ansatz. Das trage zu mehr Sicherheit im Verkehr bei. Bis eine Richtlinie aber in nationales Recht umgesetzt werde, dauere es noch. Zudem seien noch Fragen offen.
Der SPD-Europaabgeordnete Thomas Rudner unterstützt die Regelverschärfung ebenfalls. "Rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße bleiben laut EU-Kommission derzeit ungeahndet", sagt Rudner.
Mit Informationen von dpa
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