2005 ist der Asylbewerber Oury Jalloh in einer Polizeizelle verbrannt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Beschwerde seines Bruders gegen das Einstellen der Ermittlungen nicht zur Entscheidung angenommen. Zwar stehe dem Mann ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung zu, teilte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Diesem trage der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22. Oktober 2019 jedoch hinreichend Rechnung. Dieses hatte die Einstellung bestätigt. (Az. 2 BvR 378/20)
Vor mehr als 18 Jahren war der aus Westafrika stammende Mann gefesselt auf einer Matratze liegend in der Zelle in Dessau in Sachsen-Anhalt gestorben. Die Todesumstände gelten auch nach zwei Landgerichtsprozessen als nicht aufgeklärt.
Karlsruhe: Kein hinreichender Tatverdacht gegen andere Menschen
Angehörige bezweifeln, dass Jalloh seine Matratze selbst angezündet haben soll. Trotzdem wurden die Ermittlungen 2018 eingestellt. Eine Beschwerde zur Wiederaufnahme der Ermittlungen lehnte das Oberlandesgericht (OLG) des Landes Sachsen-Anhalt in Naumburg im Oktober 2019 ab.
Die Anforderungen an das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts habe das OLG nicht überspannt, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Es habe insbesondere nicht darauf abgestellt, dass eine Brandlegung durch Jalloh selbst nicht ausgeschlossen werden könne. Vielmehr habe es umgekehrt dargelegt, dass "vieles für eine Selbstentzündung spreche". Zudem gebe es keinen hinreichenden Tatverdacht gegen andere Menschen.
Mit Material von AFP und dpa.
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