Bei Strafprozessen wird häufig berichtet, dass sich Strafverteidiger, Staatsanwälte und Richter "verständigt" haben. Die sogenannten Verständigungen können bereits im Vorfeld eines Prozesses stattfinden und sind sinnvoll, wenn das Gericht den Angeklagten beispielsweise für den Fall eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe zusichert.
So hat Rupert Stadler zum Beispiel ein Geständnis abgelegt. Er ist damit das erste frühere Mitglied des VW-Konzernvorstands, das vor Gericht Betrugsvorwürfe im Dieselskandal eingeräumt hat. Dafür dürfte das Verfahren für ihn mit einer Bewährungsstrafe zu Ende gehen. Auch im Prozess um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe gab es Strafnachlass für die Verurteilten, nachdem sie ein Geständnis abgelegt haben.
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Zu Gast bei Moderator Christoph Peerenboom ist Heribert Prantl, Jurist und SZ-Autor.
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