Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit Sitz in Berlin am Donnerstag mitteilte.
Krankschreibung für maximal fünf Tage
Den Angaben zufolge greift die Regelung für Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind, sowie keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist auch, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Die Ärztinnen und Ärzte können dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage ausstellen. Die telefonische Krankschreibung soll die Praxisteams entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern senken.
Schon während der Corona-Krise hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im Frühjahr ausgelaufen. Mit dem neuen Beschluss wird die Regelung dauerhaft verankert. Der Gemeinsame Bundesausschuss war im Sommer per Gesetz von der Ampel-Koalition beauftragt worden, entsprechende Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen.
Video-Krankschreibung bereits für sieben Tage möglich
Gegen eine Sieben-Tage-Regelung sprach sich in der Ausschusssitzung der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen aus (GKV). Ihr Vertreter argumentierte damit, dass die Möglichkeiten für Ärzte und Ärztinnen zur Einschätzung der Krankheit am Telefon deutlich abgesenkt seien. Schließlich gehe es um die Ausstellung eines Dokuments, das einen verlässlichen Beweiswert gegenüber dem Arbeitgeber haben müsse.
Ärzte-Vertreter plädierten dagegen für eine einheitliche Regelung bei Tele-Krankschreibungen. Sie verwiesen darauf, dass diese bei der bestehenden Video-Krankschreibung bereits für sieben Tage möglich sei.
Hausärzte wegen Krankheitswelle aktuell "am Limit"
Laut dem Hausärzteverband arbeiten Hausärzte wegen der aktuellen Erkältungs- und Corona-Welle "am Limit", so der Verbandsvorsitzende Markus Beier am Donnerstag im Deutschlandfunk. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung erleichtere die Praxisabläufe und helfe auch den Patientinnen und Patienten.
Beier betonte, die Ärzte hätten immer gefordert, dass die Möglichkeit nur bei "bekannten" Patienten eröffnet werden sollte. Das Missbrauchspotenzial sieht er daher als gering an. Bei schwereren Symptomen sollten Patienten natürlich weiter in die Praxis kommen, unterstrich Beier. "Wir brauchen Zeit für die wirklich Kranken", mahnte der Verbandschef.
Arbeitgeberverband sieht Betriebsfrieden in Gefahr
Die Arbeitgeber haben gegen die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung Bedenken. Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, Steffen Kampeter, sieht dies als Maßnahme, die den Betriebsfrieden in den Unternehmen "erheblich herausfordert", wie er dem Deutschlandfunk sagte.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte hingegen dem "Handelsblatt": "Das ist eine wesentliche Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte."
Mit Informationen von dpa.
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