Flüchtlinge aus der Ukraine müssen ihr mitgebrachtes Auto ab Oktober in Deutschland zulassen. Voraussetzung ist, dass sich das Auto bereits länger als ein Jahr im Land befindet. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür hat der Bund geschaffen. Bis 30. September gelten für die ukrainischen Fahrzeuge noch Ausnahmeregelungen der Länder.
Ukrainische Nummernschilder müssen ausgetauscht werden
Das neue Verfahren wird in einem Fragenkatalog beschrieben (externer Link), den das Bundesverkehrsministerium zusammen mit den Ländern in den vergangenen Monaten entwickelt hat. Die Fahrzeughalter müssen den Behörden demnach unter anderem ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben, die ukrainische Zulassungsbescheinigung und einen Versicherungsnachweis vorlegen. Die Verwendung digitaler ukrainischer Dokumente ist nicht zulässig. Die ukrainischen Nummernschilder müssen nach der Zulassung ausgetauscht werden.
"Übersiedlungsgut": Auto kann von Einfuhrabgabe befreit werden
Das ukrainische Auto muss zudem grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Für Ukraine-Flüchtlinge, die ihren Wohnsitz in die EU verlegen, kann ihr sogenanntes Übersiedlungsgut aber von Einfuhrabgaben befreit werden. Das gilt laut Verkehrsministerium auch für Fahrzeuge.
Nach der bisher geltenden Regelung müssen die Ukrainer eine Ausnahmegenehmigung für ihr Auto bei der Zulassungsbehörde an ihrem deutschen Wohnort beantragen. Dafür brauchen sie eine Haftpflichtversicherung und einen Nachweis über die Verkehrssicherheit.
Eine Schätzung, wie viele ukrainische Fahrzeuge sich in Deutschland befinden und wie viele von der Neuregelung betroffen sind, nannte das Ministerium nicht.
Mit Informationen von dpa
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