Prinz Harry in Großbritannien ohne Anspruch auf Polizeischutz
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Urteil in London: Prinz Harry ohne Anspruch auf Polizeischutz

Urteil in London: Prinz Harry ohne Anspruch auf Polizeischutz

Ein Londoner Gericht hat entschieden, dass der in den USA lebende Prinz Harry in Großbritannien nicht automatisch das Recht auf Polizeischutz hat. Der 39-Jährige hatte beklagt, dass seine Familie nicht denselben Schutz erhält wie andere Royals.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Prinz Harry ist vor einem Londoner Gericht mit seiner Klage für regelmäßigen Polizeischutz während seiner Großbritannien-Besuche gescheitert. Die Entscheidung der Behörden, dem jüngeren Sohn von König Charles III. nach seinem Rückzug von seinen royalen Pflichten Polizeischutz nur noch von Fall zu Fall zu gewähren, sei nicht zu beanstanden, entschied der Londoner High Court.

Britische Regierung "erfreut" über Urteil

Der in den USA lebende Prinz kündigte Berufung an. Richter Peter Lane legte eine 52-seitige Begründung seiner Entscheidung vor. Die Entscheidung der britischen Regierung, Prinz Harry nicht dieselben Sicherheitsmaßnahmen zuzugestehen wie aktiven Mitgliedern des Königshauses, sei "rechtlich einwandfrei", heißt es darin.

Das britische Innenministerium reagierte "erfreut" auf die Gerichtsentscheidung. Die Entscheidungen der Regierung über ihr Vorgehen beim Personenschutz seien "gründlich und verhältnismäßig", hieß es aus dem Ministerium.

Behörden wollen nun von Fall zu Fall entscheiden

Der Anwalt der Regierung hatte argumentiert, die Regelung für Harry sei seinem "veränderten Status" geschuldet.  Prinz Harry kündigte Berufung an. Schließlich verlange der Herzog von Sussex "keine Vorzugsbehandlung", sondern nur eine "gerechte und rechtsgemäße" Anwendung der Personenschutzregeln, legte sein Sprecher dar.

Harry und seine Frau, die frühere US-Schauspielerin Meghan Markle, hatten sich 2020 von ihren royalen Pflichten zurückgezogen. Sie leben mit ihren Kindern Archie und Lilibet in Meghans Heimat Kalifornien. Die britischen Behörden hatten in der Folge entschieden, über Polizeischutz für Prinz Harry und seine Familie nur noch von Fall zu Fall zu entscheiden und ihn nicht mehr grundsätzlich zu gewähren.

Personenschützer mit mangelnden Befugnissen?

"Das Vereinigte Königreich ist meine Heimat. Das Vereinigte Königreich ist zentraler Bestandteil des Erbes meiner Kinder", hatte Prinz Harry in einer schriftlichen Stellungnahme dargelegt, die im Gericht verlesen worden war. Er könne Großbritannien mit seiner Familie aber nicht besuchen, "wenn es nicht möglich ist, sie zu schützen". 

"Ich kann das Leben meiner Frau nicht derart gefährden und angesichts meiner Lebenserfahrung bin ich auch zurückhaltend, mich selbst unnötigerweise zu gefährden", betonte Harry. Seine Anwälte argumentierten zudem, Prinz Harrys Leibwachen hätten keine ausreichenden Befugnisse, um ihn im Vereinigten Königreich angemessen schützen zu können. Außerdem hätten sie keinen Zugang zu Informationen des britischen Geheimdienstes.

Das Angebot von Prinz Harry, für die Kosten eines kontinuierlichen Polizeischutzes in Großbritannien selbst aufzukommen, wurde bereits von den Behörden abgelehnt. Harrys Klage dagegen wurde im Mai vergangenen Jahres abgewiesen.

Harry nur noch selten in Großbritannien

Prinz Harry besucht sein Heimatland nur noch selten. Das Verhältnis zur Königsfamilie, insbesondere zu seinem älteren Bruder, Kronprinz William, soll zerrüttet sein. Nach dem Bekanntwerden einer Krebserkrankung seines Vaters Charles III. Anfang Februar hatte Prinz Harry den König aber sogleich in London besucht.

Prinz Harrys Mutter Prinzessin Diana war 1997 bei einem Unfall gestorben, als ihr Wagen in Paris von Paparazzi verfolgt worden war. Nach diesem traumatischen Ereignis in seiner Kindheit kämpft Harry rigoros für seine Privatsphäre und die seiner Familie. Immer wieder zog er gegen Boulevardmedien vor Gericht.

Anfang des Monats einigte er sich nach einem langwierigen Rechtsstreit um von Journalisten angezapfte Handys mit dem Medienkonzern Mirror Group Newspapers. Laut Harrys Anwalt muss das Medienhaus Prinz Harry eine "beträchtliche" Summe als Schadenersatz zahlen.

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