Verbannung aus Weißem Haus: Klage von AP gegen Trump-Mitarbeiter (Symbolbild)
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Verbannung aus Weißem Haus: Klage von AP gegen Trump-Mitarbeiter

Verbannung aus Weißem Haus: Klage von AP gegen Trump-Mitarbeiter

Nach ihrem Ausschluss von der Berichterstattung aus dem Weißen Haus hat die US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) drei Mitarbeiter von US-Präsident Donald Trump verklagt. Auch der Deutsche Journalisten-Verband äußerte sich besorgt.

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Die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) hat am Freitag Klage eingereicht gegen ihren Ausschluss von Terminen im Weißen Haus. In der Klageschrift argumentiert die Agentur, dass die Verweigerung des Zugangs zum Oval Office und zum Präsidentenflugzeug Air Force One gegen den ersten Zusatz der US-Verfassung verstoße, der die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert. Vergangene Woche wurde AP der Zugang zu Berichterstattung aus dem Weißen Haus dauerhaft verwehrt. Die Nachrichtenagentur erklärte, sie wolle mit dem Schritt ihr "Recht auf redaktionelle Unabhängigkeit verteidigen". 

Seit dem 11. Februar hat die Regierung AP von mehreren offiziellen Veranstaltungen ausgeschlossen, weil diese sich weigert, die weltweit als "Golf von Mexiko" bekannte Meeresbucht als "Golf von Amerika" zu bezeichnen. US-Präsident Donald Trump hatte diese Namensänderung an seinem ersten Amtstag am 20. Januar per Dekret bestimmt.

Klage erwähnt drei Regierungsvertreter namentlich

In der Klageschrift heißt es weiter, dass die Verfassung es der Regierung nicht gestatte, "Sprache zu kontrollieren". Das Gericht müsse dies untersagen. "Die Presse und alle Menschen in den Vereinigten Staaten haben das Recht, ihre Worte selbst zu wählen und nicht von der Regierung bestraft zu werden", schreibt die AP in ihrer Klage. "Dieser gezielte Angriff auf die redaktionelle Unabhängigkeit der AP und ihre Fähigkeit, Nachrichten zu sammeln und zu berichten, trifft den Kern des ersten Verfassungszusatzes", erklärte die Nachrichtenagentur.

In der in Washington erhobenen Klage werden außerdem explizit drei Regierungsvertreter namentlich genannt: Trumps Stabschefin Susan Wiles, deren Stellvertreter Taylor Budowich und Pressesprecherin Karoline Leavitt. Diese hatte betont, die Regierung behalte sich das Recht vor, "zu entscheiden, wer ins Oval Office gehen darf".

Schlichtungsversuch bei Gespräch in Miami scheiterte

Laut Klageschrift habe die Agentur vergebens versucht, die Konverse zu schlichten. Am 19. Februar sei Chefredakteurin Julie Pace zu einem Gespräch mit Wiles nach Miami in Florida gereist. Wiles habe weiterhin verlangt, die AP müsse "Golf von Amerika" schreiben. Auch andere Medien im Weißen Hauses verwendeten den Begriff "Golf von Mexiko", heißt es in der Klageschrift. Niemand sonst sei ausgeschlossen worden.

Zuvor hatten die Journalistenorganisation Reporters Committee for Freedom of the Press und mehr als 30 Medienfirmen an das Weiße Haus appelliert, AP-Vertreter wieder zu allen Terminen zuzulassen.

DJV wendet sich an US-Botschaft in Deutschland

Aus Sorge um die Pressefreiheit in den USA hatte sich auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) mit einem Brief an die US-Botschaft in Deutschland gewandt. Jüngster Anlass sei die Ernennung des neuen FBI-Direktors Kash Patel, teilte der Verband mit. Patel hatte demnach in der Vergangenheit damit gedroht, Journalistinnen und Journalisten zu verfolgen, die angebliche Lügen verbreitet hätten.

"Wir stellen fest: Journalismus ist kein Verbrechen", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. Der DJV-Vorsitzende verurteilte außerdem den Ausschluss der Nachrichtenagentur AP. Beuster appellierte an den US-Gesandten: "Der erste Zusatz der US-Verfassung strahlt bis heute als Leuchtturm in die ganze Welt und symbolisiert das in Recht gegossene Versprechen, dass Presse- und Meinungsfreiheit die Grundlage für freiheitliche, demokratische Gesellschaften sind." Der Boden dieser gemeinsamen Überzeugung müsse weiterhin der geteilte Glaube daran sein, "dass die Pressefreiheit vor allem dann schützt, wenn Journalistinnen und Journalisten einer Regierung widersprechen".

Mit Informationen von AFP, AP und epd

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