Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte übernationale Versammlung der Welt. Die Wahlberechtigten der EU-Mitgliedsländer wählen das Parlament alle fünf Jahre, das nächste Mal vom 6. bis 9. Juni 2024. Wahltag in Deutschland ist der 9. Juni. Bis dahin sind einige Fristen und Termine zu beachten - für die Parteien und für Wählerinnen und Wähler.
März 2024: Bewerbung
- Spätestens am 18. März 2024 um 18.00 Uhr müssen die Parteien, die zu EU-Wahl antreten wollen, die Listen bei der Bundeswahlleiterin einreichen. Möglich sind zwei Varianten: Eine Bundeslisten für das gesamte Wahlgebiet, oder Landeslisten.
- Elf Tage später, am 29. März, entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Listen. Bis dahin können die Parteien ihre Bewerbung wieder zurückziehen
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April 2024: Zulassung
- Bis zum 2. April kann beim Bundeswahllweiter oder - bei grundsätzlichen Bedenken - gegen die Entscheiung über Nichtzulassung einer Partei Beschwerde eingelegt werden.
- Über diese Beschwerde wird spätestens am 18. April entschieden.
- Vier Tage danach, am 22. April, gibt die Bundeswahlleiterin öffentlich bekannt, welche Listen an der Wahl teilnehmen.
- Am 28. April werden alle Wahlberechtigten, die zu diesem Zeitpunkt bei den Behörden gemeldet sind, ins Wählerverzeichnis eingetragen, und sie werden bis zum 22. Mai darüber benachrichtigt.
19. Mai 2024: Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
- Bis spätestens 19. Mai müssen alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung für die Europawahl im Briefkasten haben. Ab dann kann Briefwahl beantragt werden.
- Sollten Sie bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, steht Ihnen die Möglichkeit offen, in der Zeit vom 20. bis 24. Mai Einsicht in das Wählerverzeichnis im Wahlamt zu nehmen und Einspruch zu erheben. Bis 1. Juni - acht Tage vor der Abstimmung - kann bei der zuständigen Gemeinde auch gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt werden. Die Entscheidung darüber fällt spätestens am 5. Juni.
- Der 19. Mai ist auch der letzte Tag für deutsche Staatsbürger im Ausland und wahlberechtigte EU-Bürger, sich in das Verzeichnis eintragen zu lassen.
Anfang Juni 2024: Wann, wo und wie?
- Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren - das alles gibt die Gemeinde spätestens am 3. Juni bekannt.
- Bis zum 7. Juni um 18.00 Uhr können noch Wahlscheine beantragt werden.
9. Juni 2024: Wahltag
- Von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr haben die Wahllokale geöffnet.
- Wer wegen nachgewiesener Erkrankung oder aus anderen besonderen Gründen nicht zum Wählen gehen kann, hat noch bis 15.00 Uhr Zeit, an die Wahlscheine zu kommmen.
- Ab 18.00 Uhr wird ausgezählt. Noch im Laufe des Wahlabends wird das vorläufige amtliche Ergebnis feststehen.
10. Juni 2024: Der Tag nach der Wahl
Das endgültige Endergebnis auf Bundes- und Landesebene steht fest, ebenso die Verteilung der Sitze. Die Bundeswahlleiterin benachrichtigt die gewählten künftigen EU-Parlamentarier.
16. Juni 2024: Konstituierende Sitzung
Das Parlament in Straßburg konstituiert sich. An diesem Tag sind gewählten Bewerberinnen und Bewerber offiziell Europaabgeordnete - nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses.
9. August 2024: Letzte Einspruchsfrist
Spätestens am 9. August, exakt zwei Monate nach der Wahl, kann jede/r Wahlberechtigte, der oder die die Gültigkeit der Wahl anzweifelt, Einspruch erheben - und zwar beim Deutschen Bundestag. Auch Landeswahllleiter, die Bundeswahlleiterin und der/die Bundestagspräsident/in können einen Einspruch geltend machen.
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