Das Kreuz des Doms spiegelt sich in einem Fenster am Augsburger Bischofspalais.
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150.000 Euro: Bistum Augsburg zahlt doch an Missbrauchsopfer

150.000 Euro: Bistum Augsburg zahlt doch an Missbrauchsopfer

Das Bistum Augsburg hat sein Urteil im Falle eines von Missbrauch Betroffenen revidiert: Ein 62-Jähriger erhält doch 150.000 Euro, nachdem er als Kind offenbar über zwei Jahre hinweg missbraucht worden war. Zu viel Geld - fand Bischof Meier zunächst.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Das Bistum Augsburg zahlt nun doch 150.000 Euro an Hans-Joachim Ihrenberger. Zu viel Geld, hatte der Augsburger Bischof Bertram Meier zunächst gefunden. In seinem Bistum war der heute 62-Jährige eigenen Schilderungen zufolge nach seiner Kommunion im Kindesalter über zwei Jahre hinweg missbraucht worden. Die Diözese verweist nun auf "neue, zusätzliche Gegebenheiten in diesem Fall", die anzuerkennen seien.

Bistum lehnte Zahlung zunächst ab

Der Fall hatte vor Weihnachten für Schlagzeilen gesorgt. Einer Recherche des WDR zufolge hatte das Bistum Augsburg sich geweigert, die Summe zu zahlen. Zur Begründung hatte das Bistum in einem dem WDR vorliegenden Schreiben angeführt, der Betroffene habe vieles erreicht, sodass 150.000 Euro für das erlittene Leid nicht gerechtfertigt seien. Zudem argumentierte das Bistum Ende Dezember, die finanziellen Möglichkeiten der Bistümer dürften nicht außer Acht gelassen werden, das Verfahren sei auch noch nicht abgeschlossen.

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) übte scharfe Kritik. Das von den katholischen Bischöfen Deutschlands eingerichtete Gremium prüft jeden Einzelfall und schlägt dem jeweils zuständigen Bistum eine entsprechende Summe zur Anerkennung für das erlittene Leid vor. Im Fall von Ihrenberger sah das Gremium "einen besonders schweren Fall", zitiert der WDR aus einem Brief der Kommission an das Bistum Augsburg. Entsprechend empfahl die UKA, Ihrenberger 150.000 Euro für dessen erlittenes Leid zu zahlen.

Besonders in die Schlagzeilen war die Entscheidung des Augsburger Bischofs geraten, weil es sich um die erste öffentlich bekanntgewordene Auseinandersetzung dieser Art handelte – dass also ein Bischof die Höhe einer vorgeschlagenen Anerkennungsleistung unterlaufen wollte.

Offene Fragen inzwischen geklärt

Inzwischen habe das Bistum mit UKA-Vertretern noch offene Fragen klären können, teilte die Diözese mit. Wörtlich schreibt das Bistum: "Der Berichterstatter für das Widerspruchsverfahren bei der UKA bewertet im konkreten Fall gegenüber der erstinstanzlichen Festlegung im Besonderen die negativen psycho-sozialen Folgen des Missbrauchsgeschehens für den Betroffenen als sehr gravierend", hieß es. "Das Bistum Augsburg wird daher die von der UKA festgelegte Summe in voller Höhe anweisen."

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