Der Augsburger Bischof Bertram Meier 2022
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Sexualisierte Gewalt: Bistum Augsburg lehnt Entschädigung ab

Sexualisierte Gewalt: Bistum Augsburg lehnt Entschädigung ab

Der Augsburger Bischof Bertram Meier steht in der Kritik. Er lehnt eine Entschädigungszahlung in Höhe von 150.000 Euro an ein Opfer von sexualisierter Gewalt ab. Das Bistum schreibt, dass die Entschädigung weit über den üblichen Rahmen hinausgehe.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Exklusive Recherchen des WDR-Rechercheteams "Kirche und Missbrauch" zeigen: Ein Betroffener von sexualisierter Gewalt durch einen Priester soll eine Entschädigung in Höhe von 150.000 Euro bekommen – eigentlich. Doch der zuständige Augsburger Bischof Bertram Meier hat die Zahlung in dieser Höhe abgelehnt und steht deswegen nun in der Kritik.

  • Zum Artikel: Missbrauchsstudie Augsburg soll noch in diesem Jahr starten

Mann soll von Priester missbraucht worden sein

Das war passiert: Laut Recherchen des WDR ist der heute 62-jährige Hans-Joachim Ihrenberger als Kommunionkind von einem Priester des Bistums Augsburg zum ersten Mal im Genitalbereich "gestreichelt" worden. Es sollen zwei Jahre schlimmster sexualisierter Gewalt, auch mit Vergewaltigungen, gefolgt sein. Noch heute bekomme er Angstzustände, beschreibt Ihrenberger sein Gefühlsleben.

Ihrenberger schreibt laut WDR einen Antrag auf Entschädigung – das Bistum Augsburg soll seine Angaben für plausibel und sie an die "Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen" (UKA) weitergeleitet haben. Die UKA entscheidet darüber, wie viel Geld Betroffene sexualisierter Gewalt in der Kirche bekommen sollen. Im Fall Ihrenberger soll das Bistum Augsburg 150.000 Euro zahlen. Ab 50.000 Euro muss der zuständige Bischof, in diesem Fall Bertram Meier, der Zahlung zustimmen. Doch das Bistum Augsburg stimmt dieser "Anerkennungsleistung" nicht zu, ein entsprechender Brief soll dem WDR vorliegen.

Bistum Augsburg lehnt höhere Entschädigungszahlung ab

Das Bistum begründet seine Ablehnung nach Informationen des WDR-Rechercheteams damit, dass Ihrenberger in seinem Leben trotz der sexualisierten Gewalt vieles erreicht habe. "Es fällt auf, dass dem Betroffenen anscheinend keinerlei Blick auf das Positive an seinem früheren Leben (Ehe, Kinder, Erfolg im Beruf) mehr möglich ist, vielmehr führt er seine gesamte heutige Situation ausschließlich auf den Missbrauch zurück", zitiert der WDR aus dem Brief des Bistums.

In einer schriftlichen Stellungnahme teilt das Bistum Augsburg heute offiziell mit, dass die UKA in ihrer Erstentscheidung noch eine Leistungshöhe von 50.000 Euro festgesetzt habe. Die jetzige Leistungsentscheidung in Höhe von 150.000 Euro habe die Kommission in einem Widerspruchsverfahren getroffen und gehe damit weit über den von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Zahlungsrahmen hinaus. "Sie rückt das Anerkennungsverfahren damit sehr deutlich in Richtung von Schmerzensgeldverfahren vor den Zivilgerichten und stellt einen vollständigen Paradigmenwechsel zum bisherigen Verfahren in Anerkennung erlittenen Leids dar", teilt das Bistum mit.

Bistum Augsburg: Wiedergutmachung nahezu unmöglich

Weiter heißt es in der Stellungnahme: "Die deutschen Bischöfe haben die Leistungen an die von sexuellem Missbrauch Betroffenen sehr bewusst als 'Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids' und nicht als Entschädigungszahlungen oder Schmerzensgeld, wie in zivilrechtlich staatlichen Verfahren, gestaltet."

Diese Entscheidung der Bischöfe beruhe unter anderem auf der Erkenntnis, dass echte Wiedergutmachung in Fällen sexuellen Missbrauchs nahezu unmöglich ist. "Denn nichts kann Geschehenes ungeschehen machen, in den meisten Fällen ist ein Täter-Opferausgleich unmöglich, da sehr viele Täter bereits verstorben sind, und dass erlittenes Leid mit Geld nicht gelindert werden kann."

Entschädigungs-Verfahren soll im Januar abgeschlossen werden

Das Verfahren um den Fall Hans-Joachim Ihrenberger sei aus Sicht der Verantwortlichen des Bistums noch nicht abgeschlossen. Alle noch offenen inhaltlichen Fragestellungen sollen nach telefonischer Abstimmung mit der UKA Anfang Januar besprochen werden.

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