Das Bistum Augsburg macht es ganz anschaulich: "Beispiel: Eine Flasche Wein im Wert von 15,00 € (einschließlich Umsatzsteuer), die zusammen mit einem Buch im Wert von 22,00 € (einschließlich Umsatzsteuer) entgegengenommen wird, stellt eine Gesamtzuwendung von 37,00 € (einschließlich Umsatzsteuer) dar und ist damit nicht mehr geringwertig." So steht es im aktuellen Amtsblatt der Diözese.
Ohne Umschweife annehmen dürften diese "Gesamtzuwendung", von der dort die Rede ist, nur der Augsburger Bischof Bertram Meier sowie sein Stellvertreter, also der Generalvikar, und die übrigen Weihbischöfe. Alle anderen Bistumsmitarbeiter – Laien wie Kleriker – müssten erst fragen, genauer, die "Zustimmung des Compliance-Beauftragten oder der jeweils von ihm bestimmten Person" einholen. Oberster Compliance-Beauftragter ist der Generalvikar, der aber eben selbst nur "dokumentieren" muss, wenn ihm ein Geschenk im Wert von mehr als 35 Euro gemacht wird.
Bischof, der teurere Geschenke ausschlägt, "nicht opportun"
Mit der jüngst vorgelegten Ausnahme vom 35-Euro-Geschenke-Limit für Bischof, Weihbischöfe und Generalvikar hat die Diözese Augsburg "Rechtssicherheit" geschaffen für ihre geweihte Bistumsspitze, wie das Bistum der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärt. Beim Wahrnehmen repräsentativer Aufgaben könne es nun einmal vorkommen, dass den Spitzenvertretern des Bistums ein Geschenk im Wert von mehr als 35 Euro überreicht werde.
"Ein solches Geschenk nicht anzunehmen, bis der Compliance-Beauftragte des Bistums Augsburg zugestimmt hat – wie dies in der Compliance-Ordnung der Normfall ist, wäre aus Gründen der Höflichkeit im gesellschaftlichen Umgang nicht opportun", heißt es in der Antwort des Bistums an die KNA.
"Maria 2.0" Augsburg: "Fadenscheinige Begründung wirkt wie Hohn"
Vor dem Hintergrund der aktuellen kirchlichen Debatten um kirchliche Macht- und Ämterfülle stößt das auf Unverständnis an der Basis: Viola Kohlberger hat sich beim Reformprozess "Synodaler Weg" der katholischen Kirche in Deutschland engagiert – und kritisiert den Vorstoß ihrer Diözese zugunsten des Bischofs und seines Spitzenpersonals: "Wenn wir eines nicht brauchen in unserer Kirche, sind es Regelungen, die eine weitere ungleiche Behandlung der kirchlichen Mitarbeitenden mit sich ziehen."
Auch Uli Spindler, die sich im Bistum Augsburg bei der Reform-Initiative "Maria 2.0" engagiert, findet es "sehr bitter, wie die Bistumsleitung beim Thema 'Compliance' ihre Macht unsensibel und selbstgerecht ausnutzt und demonstriert", sagt Spindler dem BR. "Die fadenscheinige Begründung, dass man der 'Höflichkeit im gesellschaftlichen Umgang' gerecht werden müsse, wirkt wie Hohn."
Stattdessen wäre es ein "starkes Zeichen", wenn sich die Bistumsleitung "keine Ausnahme zugestehen" würde. "Wie würde Jesus sich verhalten? Er würde sich vehement gegen eine hervorgehobene Sonderbehandlung stellen", ist Spindler überzeugt.
Andere Bistümer, andere Sitten
Eine Vorzugsbehandlung für Bischof, Weihbischöfe und Generalvikar gegenüber dem übrigen Klerus und den ungeweihten Kirchenmitarbeitern ist derweil nicht in allen Bistümern Usus, wie eine BR-Umfrage ergeben hat. Das Bistum Würzburg etwa verweist auf eine "Antikorruptionsrichtlinie", die für alle Beschäftigten gleichermaßen gelte – Bischof, Weihbischof und Generalvikar eingeschlossen. Eine Höchstgrenze beim Wert von Geschenken wird darin nicht genannt.
Im Erzbistum Bamberg gilt derweil wie in Augsburg die Grenze von 35 Euro, die der Wert eines Geschenkes an kirchliche Mitarbeiter nicht überschreiten darf – allerdings "für jeden", "egal ob für Bischof oder Ortspfarrer".
"Verhaltensrichtlinien zum Umgang mit Geschenken" gibt es auch im Bistum Passau, im dort geltenden Amtsblatt ist allerdings wie in Würzburg keine finanzielle Obergrenze für Geschenke genannt. Sachgeschenke dürfen Priester – wie auch der Bischof und sein Generalvikar – demnach "nur anlassbezogen in einem üblichen und angemessenen Rahmen" annehmen. Die übrigen nicht geweihten Mitarbeiter dürfen "Geschenke in Bezug auf ihre Tätigkeit lediglich in geringfügiger Höhe" entgegennehmen und müssen "unverzüglich ihren Vorgesetzten" darüber informieren. Das Bistum Eichstätt überarbeitet seine Compliance-Regeln derzeit.
Evangelische Landeskirche: Bis zu 50 Euro teure Geschenke für alle
In der evangelischen Landeskirche gilt derweil die Regelung, dass der Landesbischof, die Regionalbischöfe wie alle anderen Mitarbeitenden auch ohne Genehmigung Geschenke bis 20 Euro "Verkehrswert im Einzelfall" und bis zu 50 Euro "pro Vorteilsgeber bzw. Vorteilsgeberin, Kalenderjahr und Mitarbeitendem" annehmen dürfen.
Bei Gastgeschenken, die der Bischof (oder andere) als Repräsentant der Kirche erhält, gelte: "Soweit ein Geschenk dem oder der Mitarbeitenden offensichtlich als Repräsentanten des Dienstgebers überreicht worden ist, muss es dem Dienstgeber zur weiteren Verwendung abgeliefert werden. Dies gilt grundsätzlich für einem oder einer Mitarbeitenden im Zusammenhang mit Dienstgeschäften überreichte Gastgeschenke".
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