Drei Online-Pornoplattformen müssen in der EU künftig besonders strenge Regeln beachten. Die EU-Kommission stufte am Mittwoch Pornhub, Stripchat und XVideos als "sehr große Online-Plattformen" nach dem neuen Digitale-Dienste-Gesetz ein - also in dieselbe Kategorie wie die Netz-Riesen Facebook, Tiktok und Google.
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Illegale Inhalte müssen schnell entfernt werden
Das Gesetz über digitale Dienste, das auf Englisch "Digital Services Act" (DSA) heißt, soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale und jugendgefährdende Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang.
Die Plattformen müssen zudem Videos von ihren Seiten nehmen, die gegen den Willen der dargestellten Menschen hochgeladen wurden. Sie sollen außerdem gegen KI-generierte Deepfakes vorgehen, bei denen etwa ein Gesicht in ein Video eingefügt wird. Nutzern wird es wiederum einfacher gemacht, solche Inhalte zu melden.
Porno-Plattformen müssen Alter ihrer Nutzer verifizieren
Die Porno-Plattformen müssen zudem verhindern, dass Minderjährige Zugriff auf pornografische Inhalte haben, zum Beispiel, indem sie das Alter ihrer Nutzer kontrollieren. Der Schutz Minderjähriger sei eine Priorität in dem Gesetz über digitale Dienste, erklärte EU-Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton.
Pornhub, Stripchat und XVideos haben nun vier Monate Zeit, diese Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie selbst Risikobewertungen zum Beispiel zum Umgang mit illegalen Inhalten vornehmen. Hierzu zählen die Gefahr für geschlechtsspezifische Gewalt sowie der Schutz von Minderjährigen und ihrer mentalen Gesundheit. Außerdem müssen die Plattformen auch Informationen zu personalisierter Werbung veröffentlichen und entsprechende Algorithmen offenlegen. Sensible Daten wie die sexuelle Orientierung dürfen nicht für gezielte Werbung verwendet werden.
Wenn sich Unternehmen nicht an die Regeln des Digitale-Dienste-Gesetzes halten, kann die EU Strafen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Je größer die Plattform, desto strenger die Regeln
Der Digital Services Act gilt seit Ende August 2023 bereits für 19 große Onlinedienste. Als solcher gilt, wer mehr als 45 Millionen aktive Nutzern im Monat in der EU hat. Dazu zählen die Onlinehändler Amazon und Zalando, Suchmaschinen wie Google sowie Plattformen wie Facebook, Tiktok und der früher als Twitter bekannte Dienst X. Grundsätzlich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine. Von den sehr großen Plattformen geht aus Sicht der Kommission ein besonders großes Risiko für die Gesellschaft aus.
Pornhub erklärte, dass in der EU im Schnitt nur 33 Millionen Menschen die Seite nutzen würden. Sie sei damit zu klein, um unter das Gesetz zu fallen. Nach den Berechnungen der EU-Kommission erreichen jedoch alle drei neu aufgenommenen Plattformen die Mindestzahl von 45 Millionen Nutzern.
EU leitet gegen X erstes Verfahren nach dem Digitale-Dienste-Gesetz ein
Am Montag hatte die Kommission erstmals auf Grundlage des Digital Services Act ein Verfahren gegen eine Online-Plattform eröffnet. Es betrifft den Kurznachrichtendienst X, das früher Twitter hieß. Die Kommission wirft X unter anderem vor, EU-Regeln zum Risikomanagement zu missachten und illegale Inhalte zu verbreiten.
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für die Durchsetzung der Regeln zuständig
Während die Bestimmungen des Digital Services Act für sehr große Online-Plattformen bereits seit August 2023 in Kraft sind, gelten die Regeln für kleinere Dienste erst ab Februar 2024. Die kleineren Dienste werden nicht von der EU, sondern von den jeweiligen Mitgliedstaaten beaufsichtigt. In Deutschland soll die Bundesnetzagentur darüber wachen, dass Online-Plattformen und Suchmaschinen die Regeln einhalten und gegen illegale Inhalte vorgehen. Das geht aus dem Entwurf für ein nationales Digitale-Dienste-Gesetz hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt den Digital Services Act der EU für Deutschland.
Neben der Bundesnetzagentur kümmern sich in Deutschland noch weitere Behörden darum, dass das Digitale-Dienste-Gesetz durchgesetzt wird: Für den Jugendschutz ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zuständig, sie soll zudem Unterstützung von einer Behörde bekommen, die von den Bundesländern bestimmt wird. Für den Datenschutz ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig.
Mit Material von dpa
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