Der Landkreis Haßberge will mit einer Katzenschutzverordnung die große Zahl frei lebender Katzen und die dadurch bedingte Verbreitung von Krankheiten eindämmen. Laut Landratsamt sollen einerseits wild lebende Katzen ohne Halterin oder Halter gefangen, markiert, registriert und kastriert werden. Andererseits müssen alle Katzenbesitzer und -Besitzerinnen in den betroffenen Gemeinden ihre Tiere konsequent markieren und registrieren, damit sie bei Freigang außerhalb des Wohnbereichs nicht fälschlicherweise für frei lebend gehalten und möglicherweise kastriert werden.
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Krankheiten in Kolonien: Qualvoll für die Katzen
Nach Angaben des Landratsamts steigt die Anzahl der Katzen jährlich an, so dass es sehr große, lokal begrenzte Katzenkolonien ohne verantwortliche Halterinnen oder Halter gebe. Auf Nachfrage von BR24 nannte das Landratsamt Haßberge die Gemeinde Aidhausen als Beispiel, die sei ein "Hotspot". In den Jahren 2020 bis 2022 seien dort 24 wild lebende Katzen gefangen worden. Dies höre sich zwar wenig an, aber jede dieser Katzen könne zwei Würfe im Jahr mit jeweils drei Kätzchen haben. Damit könnten aus einer Katze innerhalb eines Jahres sieben Katzen werden. Nach zwei Jahren könnten sich die 24 Aidhausener Katzen somit bereits auf mehrere hundert Katzen vermehrt haben. In Haßfurt und in Knetzgau verhalte es sich ebenso.
Da sich niemand um die Pflege solcher wild lebenden Katzen kümmere, seien vermehrt Erkrankungen und Parasitenbefalle in den Kolonien beobachtet worden. Dadurch müssten die erkrankten Tiere oft erheblich leiden und würden mitunter qualvoll verenden. Und es stelle zudem ein erhebliches Risiko für gehaltene Katzen mit Freigang dar, da die sich bei Kontakt mit den frei lebenden Katzen mit diversen Krankheiten und Parasiten infizieren könnten. Die Verordnung soll daher auch gehaltene Katzen schützen.
Freigängerkatzen werden unkastriert wieder freigelassen
Durch das Einfangen, Registrieren und Kastrieren der wild lebenden Katzen könne zum einen deren Population besser im Blick behalten und zugleich aber auch deren Vermehrung reduziert werden. Die für Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen in den betroffenen Kommunen vorgesehene Markierungs- und Registrierungspflicht ihrer Katzen diene dazu, Katzen mit Freigang von tatsächlich komplett frei lebenden Katzen unterscheiden zu können.
Das Landratsamt geht davon aus, dass bei den Fangaktionen auch Freigängerkatzen eingefangen werden, das lasse sich "leider nicht vermeiden". Dank Markierung und Registrierung gehaltener Katzen könnten solche irrtümlicherweise gefangenen Katzen identifiziert und ohne Kastration unverzüglich wieder freigelassen werden. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung am 15. September 2024 haben Katzenhalterinnen und Halter noch Zeit für die Markierung und Registrierung. Bei reinen Hauskatzen ohne Freigang besteht laut Landratsamt hingegen kein Handlungsbedarf.
Kommunen können Fangaktion anfordern
Die Verordnung gilt für die Stadt Haßfurt, die Gemeinden Aidhausen, Bundorf mit Stöckach und Neuses, Wonfurt mit Dampfach und Steinsfeld, Knetzgau, Riedbach, Oberaurach, Theres und Burgpreppach sowie für Schönbach (Gemeinde Ebelsbach) und Eichelsdorf (Stadt Hofheim). Diese Kommunen können dann ab 15. September eine Fangaktion anfordern, wie das Landratsamt auf Anfrage von BR24 mitteilt.
Durchführen sollen diese dann Tierschutzinitiativen im Auftrag des Landratsamts. Die Kosten müssten die Gemeinden teilweise selbst tragen, zum Teil sollen sie auch durch einen bayerischen Förderfonds gedeckt werden. Auch Tierschutzinitativen würden die Aktionen teilweise mitfinanzieren. Der Erfolg der Verordnung solle dann zunächst drei Jahre beobachtet werden, bevor über weitreichendere Mittel nachgedacht werde, so das Landratsamt.
Ähnliche Verordnungen in anderen Kommunen in Bayern
Als eine der ersten Städte in Bayern hatte Aschaffenburg im Frühjahr 2023 eine Katzenschutzverordnung eingeführt, um die große Anzahl an streunenden Katzen einzudämmen. Auch in Dachau, Laufen an der Salzach, Pfaffenhofen, Denklingen, Egling an der Paar, Penzing und Utting am Ammersee gibt es solche Verordnungen, die das Kennzeichnen, Registrieren und Kastrieren von frei laufenden Katzen vorschreibt. Auch Forderungen nach einer einheitlichen Kastrationspflicht in Bayern wurden schon diskutiert.
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