Wer gesetzlich krankenversichert ist, der muss im kommenden Jahr wohl deutlich mehr bezahlen. Experten des sogenannten Schätzerkreises haben errechnet, dass die Krankenkassen den Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,8 auf 2,5 Prozentpunkte anheben werden, auf ein Rekordhoch. Mit dem regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent läge der Gesamtbeitrag 2025 dann bei 17,1 Prozent, die vom Bruttolohn abgeführt werden müssen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bringen jeweils die Hälfte auf.
Meist geben die Kassen kurz vor dem Jahresende ihre neuen Beitragssätze bekannt. Wer dann zu einer günstigeren Kasse wechselt, kann viel Geld sparen. Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Wie erfahre ich von einer Beitragserhöhung meiner Krankenkasse?
Kassen, die ihren Beitragssatz anheben, müssen ihre Versicherten darüber per Brief informieren. Diese Pflicht hatte die Bundesregierung nur zeitweise bis Mitte 2023 ausgesetzt.
Muss ich eine bestimmte Zeit bei einer Kasse bleiben?
Grundsätzlich müssen Kassenpatienten mindestens ein Jahr bei einer Kasse bleiben, bevor sie eine neue gesetzliche Krankenkasse suchen können. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn eine Kasse den Beitragssatz erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Welche Fristen gelten bei der Kündigung?
Die Kündigung gilt zum Ende des Monats und wird zwei Monate später wirksam. Wer im Januar also eine neue Kasse sucht, weil seine alte Kasse den Beitrag zum Jahreswechsel angehoben hat, der kann zum 1. April bei einer neuen Kasse sein und einen gegebenenfalls günstigeren Beitrag zahlen.
Wie viel kann ich durch einen Kassenwechsel sparen?
Das hängt zum einen vom Beitragssatz der Kassen ab, zum anderen vom Einkommen. Weil sich der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung prozentual nach dem Einkommen richtet, können diejenigen, die mehr verdienen, auch mehr sparen.
Dazu eine Beispielrechnung: Wer 4.000 Euro brutto im Monat verdient und von einer Kasse mit 16,8 Prozent Beitragssatz zu einer günstigen Kasse mit 15,5 Prozent wechselt, spart 52 Euro im Monat. Ebenso wie der Kassenbeitrag wird auch die Ersparnis hälftig auf den Versicherten und den Arbeitgeber aufgeteilt. Der Versicherte selbst spart also jeden Monat 26 Euro.
Muss ich mich bei meiner alten Krankenkasse abmelden?
Nein. Alles, was wechselwillige Versicherte machen müssen, ist: Sich eine Kasse suchen, von der sie denken, dass sie zu ihnen passt. Bei der müssen sie sich einfach anmelden. Mehr nicht. Die neue Kasse übernimmt die Ummeldung.
Muss ich den Arbeitgeber informieren?
Grundsätzlich sollte auch der Arbeitgeber automatisch vom Kassenwechsel erfahren. Aber die Verbraucherzentralen empfehlen, den Arbeitgeber von einem Kassenwechsel in Kenntnis zu setzen. Denn der Kassenbeitrag wird vom Bruttolohn abgezogen, den der Arbeitgeber überweist.
Worauf sollte man bei der Krankenkasse neben dem Beitragssatz achten?
Die Verbraucherzentralen empfehlen, die Kasse nicht nur nach dem Preis auszusuchen. Der Großteil der Leistungen ist zwar bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Doch es gibt Unterschiede, etwa bei freiwilligen Leistungen für Eltern oder der Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung. Auch sind nicht alle Kassen gleich erreichbar. Und Anträge etwa für Hilfsmittel müssen bei einer neuen Kasse neu gestellt werden. Die Verbraucherzentralen empfehlen, sich einen Wechsel daher gut zu überlegen.
Können Kassen nur zum Jahreswechsel den Beitrag erhöhen?
Nein. Auch während des Jahres sind Beitragsveränderungen möglich. Sie sind aber selten.
Warum ist oft von einem Zusatzbeitrag die Rede, der ansteigt?
Im Sozialgesetzbuch wird zwischen einem allgemeinen Beitragssatz in der Krankenversicherung und einem Zusatzbeitrag unterschieden, den jede Kasse für sich festlegt. Der Zusatzbeitrag wird auf den allgemeinen Beitragssatz, der momentan bei 14,6 Prozent vom Bruttolohn liegt, aufgeschlagen. Der Zusatzbeitrag macht also den Preisunterschied aus.
Kann jeder die Krankenkasse wechseln?
Alle gesetzlich Versicherten können sich für jede gesetzliche Kasse entscheiden. Alter, Einkommen oder Erkrankungen spielen dabei keine Rolle. Es gilt der sogenannte Kontrahierungszwang: Jede Kasse muss alle aufnehmen, die das Recht haben, sich gesetzlich zu versichern.
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