Die politische Idee dahinter ist eigentlich recht simpel: Wenn der Mindestlohn von 12 auf 12,41 Euro steigt, dann müssen auch die Untergrenzen für Sozialleistungen angehoben werden. Grund dafür ist eine ökonomische Überlegung: Wenn sich die Verdienst-Untergrenze erhöht, dann können die Menschen mit Mindestlohn-Jobs sich auch mehr leisten. Das kurbelt zum einen die Kaufkraft an, aber es dürften – wegen der steigenden Nachfrage – potenziell auch die Preise wieder steigen, und damit wiederum die Inflation.
Bürgergeld-Bezieher sollen nicht benachteiligt werden
Damit nun all jene, die nicht ihr eigenes Geld verdienen, sondern Bürgergeld beziehen, nicht benachteiligt werden, sondern in der gleichen Geschwindigkeit bei den Teuerungsraten mitkommen wie all jene, die eigenes Geld verdienen, wird der Mindestsatz für das Bürgergeld angehoben. Diese dynamische Verknüpfung ist seit Oktober 2023 politischer Wille. Deshalb gilt: Steigt der Mindestlohn um 3,4 Prozent, dann bekommen alleinstehende Bürgergeld-Bezieherinnen und -Bezieher ab dem neuen Jahr nicht mehr 502 Euro, sondern 563 Euro. Alle neuen Sätze finden Sie hier, bei buerger-geld.org.
Der gleiche Mechanismus funktioniert auch bei der Einkommensgrenze für Mini- und Midi-Jobs. Seit 2023 gibt es keine 450-Euro-Jobs mehr, sondern 520-Euro-Jobs. Diese Summe steigt zum neuen Jahr nochmal, dann auf 538 Euro.
Stärkere Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld
Gleichzeitig sollen Bürgergeld-Bezieher, die jegliches Arbeitsangebot verweigern, stärker sanktioniert werden: In solchen Fällen plant Bundesminister Hubertus Heil (SPD) in seinem Gesetzesentwurf, denjenigen das Bürgergeld bis zu zwei Monate lang komplett zu streichen. Bislang war nur eine Kürzung von 30 Prozent des Bürgergelds möglich.
Steigende Branchen-Mindestlöhne
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn steigen auch einige Branchen-Mindestlöhne, darunter im Mai in der Altenpflege (15,15 Euro bis 19,50 Euro, je nach Qualifizierung), und bereits im Januar beim Elektrohandwerk (13,95 Euro), in der Gebäudereinigung (13,50 Euro) oder bei den Schornsteinfegern (14,50 Euro). Eine genaue Übersicht gibt es auf der Website des Zolls.
Fachkräfte-Einwanderungsgesetz erleichtert Arbeitsbeginn
Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz wird im neuen Jahr erweitert. Ab Februar soll es für Menschen, die weder aus Deutschland noch aus der EU kommen, leichter werden, in Deutschland Arbeit zu finden. Dafür sollen Fachkräfte und gut ausgebildete Menschen nicht mehr zwangsläufig eine deutsche Berufsanerkennung vorweisen müssen.
Stattdessen brauchen sie nur noch ein Arbeitsverhältnis in Deutschland nachzuweisen und können dort schon einmal anfangen zu arbeiten, bis ihre Ausbildung hier in Deutschland anerkannt ist. Außerdem gibt es für Chefinnen und Chefs dann die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Anerkennungspartnerschaft die Mitarbeitenden beim Weg durch die Behörden zu begleiten.
Was sonst noch wichtig wird:
- Arbeitszeit muss elektronisch erfasst werden, außer in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
- Aus- und Weiterbildung: mehr Förderung und Qualifizierungsgeld.
- BAföG wird voraussichtlich zum Wintersemester 2024/25 erhöht.
- Mindestvergütung für Azubis wird angehoben (649 Euro im 1. Lehrjahr).
- Die Erwerbsminderungsrente erhöht sich ab 1. Juli 2024 von 4,5 Prozent für gewährte Renten ab Juli 2014 oder 7,5 Prozent für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die bereits vor Juli 2014 anerkannt wurden. Etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen von dem Zuschlag profitieren.
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