Taschenrechner und Geldscheine raus: Um die Inflation auszugleichen, reicht es nicht, aber etwas mehr Geld gibt es für fast alle.
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Renten hoch, Steuern runter: Das ändert sich im Juli

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Renten hoch, Steuern runter: Das ändert sich im Juli

Renten hoch, Steuern runter: Das ändert sich im Juli

Der neue Monat bringt nicht nur Steuerentlastungen und mehr Geld für Rentner und Menschen, die zum Mindestlohn arbeiten. Auch aus der EU kommen einige neue Regelungen, die das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucher vereinfachen.

Im Juli kommen einige Neuerungen zusammen, die für viele Menschen vor allem eines bedeuten: Mehr Geld in der Tasche. Denn das Entlastungspaket greift, genauso wie der Anstieg des Mindestlohns und von der EU kommen noch ein paar Neuerungen, die das Verbraucherrecht stärken. Finanziell am meisten dürften Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Stärkste Rentenanhebung seit Jahren

Denn nachdem sie im vergangenen Jahr ohne Rentenanhebung auskommen mussten – wegen Corona gab es am 1. Juli eine sogenannte Nullrunde bei der Rentenanpassung – gibt es heuer die stärkste Anhebung seit vielen Jahren. Im Westen steigen die Renten zum 1. Juli um 5,35 Prozent (im Osten um 6,12 Prozent).

Das heißt: Ein Rentenpunkt (der sogenannte Entgeltpunkt) ist dann 36,02 Euro wert. Bisher waren es 34,19 Euro. In den neuen Bundesländern steigt die Rente noch etwas kräftiger. Der aktuelle Rentenwert Ost wächst um 6,12 Prozent auf 35,52 Euro je Rentenpunkt. Diese Ungleichstellung zwischen Ost und West gibt es übrigens nur noch bis 2024.

Freibetragsgrenze auch angehoben

Wer also als "West-Rentner" bislang eine Brutto-Rente von 1.500 Euro bekommen hat, kann ab diesem Monat mit gut 80 Euro mehr wirtschaften. Allerdings müssen hier noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden.

Aber Achtung: Wegen der Renten-Erhöhung rutschen nun auch viele Rentnerinnen und Rentner in die Einkommensteuerpflicht. Alleinstehende mit Rentenbezug können 2022 bis zu 10.347 Euro pro Jahr dazuverdienen. Alles, was darüber liegt, müssen sie versteuern. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert.

Höherer Steuerfreibetrag auch für arbeitende Bevölkerung

Die Bundesregierung hat mit Blick auf die finanziellen Belastungen für die Haushalte schon im März ein Entlastungspaket beschlossen. Im Juli werden nun einige Punkte angepasst, die in der Steuererklärung für die Arbeitstätigen wichtig werden.

Der Grundfreibetrag wurde angehoben, also die Summe, die jemand verdienen kann, ohne einkommensteuerpflichtig zu werden. Er steigt von 9.984 auf 10.347 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass nun 363 Euro mehr verdient werden können – Ziel ist es, damit die hohe Inflationsrate, die durch gestiegene Lebenshaltungskosten entsteht, zumindest teilweise auszugleichen.

Steuerliche Entlastung verschafft zusätzliche Erleichterung

Außerdem steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer für Pendlerinnen und Pendler. Statt wie bisher 35 bekommen Menschen mit weiten Arbeitswegen jetzt 38 Cent pro gefahrenem Kilometer als Zuschuss. Die Regelung gilt von 2022 bis vorerst 2026 – und zwar unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird.

Zusätzlich steigt noch der Arbeitnehmerpauschbetrag, der bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden kann. Bislang lag der bei 1.000 Euro, ab diesem Jahr dann bei 1.200 Euro.

EEG-Ökostromumlage entfällt

Neben diesen steuerlichen Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fällt noch eine Steuer komplett weg: die EEG-Umlage. Damit kostet die Kilowattstunde Strom (kWh) 3,72 Cent weniger als bislang. Die Betreiber sind dazu verpflichtet, diese entfallene "Ökostromumlage" vollständig an die Kundschaft weiterzugeben. Im Jahr bedeutet das für einen Ein-Personen-Haushalt eine Ersparnis von etwa 35 Euro.

100 Euro Kinderbonus pro Kind

Außerdem ist im Entlastungspaket der einmalige Zuschuss für ALG-II-Empfängerinnen und –Empfänger enthalten: 200 Euro zusätzlich bekommen sie. Und alle Kindergeldberechtigten erhalten den Kinderbonus in Höhe von einmalig 100 Euro pro Kind. Beide Zahlungen sollen Familien und Menschen mit wenig Einkommen dabei helfen, die Belastung durch die gestiegenen Energiekosten besser abzufedern. Was all diese Entlastungen für die einzelnen Haushalte bedeuten, hat das Bundesfinanzministerium in Beispielen auf seiner Website vorgerechnet.

Mindestlohn kurz vor endgültiger Zielmarke

Hinzu kommt noch die erneute Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro. Bis zum Oktober soll der auf 12 Euro steigen. Bis dahin müssen allerdings noch einige Verhandlungsrunden zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften gedreht werden. Denn aktuell liegen noch viele Branchentarife unter den angestrebten Mindestlöhnen. Einigungen gab es schon bei den Gebäudereinigungsfirmen, besonders interessant dürften diese Verhandlungen jetzt bei Zeitarbeit, Friseur und in der von ständigem Personalmangel gebeutelten Gastronomie werden.

  • Zum Artikel: Gesetzlicher Mindestlohn wird ab 1. Juli erhöht

Einmalzahlung in der Grundsicherung und bei Arbeitslosengeld I

Wer im Juli Anspruch auf Grundsicherung, also Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hat, bekommt eine Einmalzahlung von 200 Euro. Das Geld wird zusätzlich zu den bestehenden Leistungen ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich. Die Leistung dient nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit "als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen." Die Auszahlungen sollen im Laufe des Juli erfolgen.

Wer im Juli mindestens einen Tag Bezieher von Arbeitslosengeld I war, erhält einen Betrag von 100 Euro für die hohen Energiekosten. Auch dafür muss kein Antrag gestellt werden. Dieser Betrag soll "von Amts wegen voraussichtlich ab August 2022" ausgezahlt werden.

Was sich sonst noch ändert:

  • Kündigungsbutton kommt: Online abgeschlossene Verträge, für die regelmäßig gezahlt wird, müssen ab Juli auch unkompliziert wieder kündbar sein. Dafür müssen die Anbieter eine gut erkennbare Schaltfläche mit der Aufschrift "Verträge hier kündigen" verfügbar machen.
  • Zum Artikel: Online-Verträge lassen sich ab 1. Juli leichter kündigen
  • Alte Elektrogeräte im Supermarkt abgeben: Ausgediente Zahnbürsten, kaputte Smartphones oder Mixer: Ausgediente Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern können ab Juli im Supermarkt zurückgegeben werden – sofern der eine Verkaufsflächengröße von mindestens 800 Quadratmetern hat. Dabei ist es egal, ob das Gerät vor Ort gekauft wurde oder woanders.
  • Pfand auf Dosen und Säfte ausgeweitet: Ab Juli gilt’s: Säfte in kleinen Flaschen, Erfrischungsgetränke in Dosen oder der Smoothie für zwischendurch – auf alle gibt es jetzt Pfand. Damit ist die Ausweitung des Pfandsystems fürs erste abgeschlossen.
  • Rauchen wird teurer: Raucherinnen und Raucher von E-Zigaretten und Wasserpfeifentabak müssen erstmals auch Tabaksteuer zahlen.

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