Im Rechtsstreit um Klimaversprechen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth einen Erfolg gegen den Sportartikelhersteller Adidas errungen. Demnach darf Adidas künftig nicht mehr damit werben, dass das Unternehmen bis 2050 klimaneutral sein wird, urteilte der Vorsitzende Richter Frank Beckstein in dem Zivilverfahren.
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Wie soll Klimaneutralität erreicht werden?
Adidas mache nicht klar, wie die Klimaneutralität bis 2050 konkret erreicht werden solle, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die strittige Werbeaussage erwecke den Eindruck, dass der Sportartikelhersteller dies allein durch eigene Emissionseinsparungen erreichen wolle. Daher habe das Herzogenauracher Unternehmen den "strengen Anforderungen" an die Aufklärungspflicht nicht hinreichend Rechnung getragen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) gelten für die Werbung mit Umweltschutzbegriffen und -zeichen "strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage", erklärte der Vorsitzende Richter Beckstein weiter. Denn Umweltfreundlichkeit habe eine große Bedeutung bei der Kaufentscheidung des Verbrauchers.
Adidas: Kein Handlungsbedarf durch Urteil
Auf Anfrage von BR24 erklärte ein Unternehmenssprecher, aus dem Urteil ergebe sich für Adidas kein Handlungsbedarf. Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth beziehe sich ausschließlich auf eine einzelne Formulierung, die auf der Unternehmens-Webseite verwendet wurde. Diese sei bereits im August 2024 "angepasst worden". Tatsächlich hatte Adidas den entsprechenden Text über die Klimaziele für 2050 nach der Kritik der Deutschen Umwelthilfe gelöscht.
Unabhängig vom Urteil blieben die Pläne und Ziele zur Emissionsreduktion unverändert, heißt es von Adidas. Diese seien durch eine externe und unabhängige Initiative "geprüft und bestätigt" worden. Die Fortschritte seien bereits deutlich sichtbar: Seit 2022 seien die absoluten Emissionen einschließlich der Lieferkette um 20 Prozent gesunken.
Deutsche Umwelthilfe: "Dreistes Greenwashing"
Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen den Sportartikelhersteller geklagt, weil sie in der Aussage "klimaneutral bis 2050" einen Fall von "dreistem Greenwashing" sah. Im November 2024 reichte der Verband Unterlassungsklage am Landgericht Nürnberg-Fürth ein. Zum Urteil sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, wenn man mit Klimaneutralität werbe, müsse man auch sagen, wie man sie erreichen wolle. "Lässt man dies offen, ist dies irreführend, da es sein kann, dass das Unternehmen die Emissionen gar nicht reduzieren wird, sondern nur Kompensationsmaßnahmen einsetzt."
Beide Seiten haben nun einen Monat Zeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Adidas-Produkte
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