Wer viel online unterwegs ist, wer gerne kommentiert, teilt und folgt, wer gerne im Netz shoppt oder wer auch einfach nur ein Kind im Teenie-Alter mit Smartphone hat, sollte dringend aufhorchen: In wenigen Wochen kommt der DSA auch nach Deutschland.
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Neue Gesetze bald auch in Deutschland
DSA - das ist nicht der Name eines neuen Superstars. Die Abkürzung steht für "Digital Services Act". Eigentlich ist das eine EU-Richtlinie, die sich für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Netz starkmacht. Dank ihr werden bereits jetzt Betreiber von sozialen Netzwerken und Handelsplattformen auf europäischer Ebene mehr dazu angehalten, Falschmeldungen und Hatespeech zu ahnden. Am 17. Februar tritt sie auch in Deutschland in Kraft.
Sorgfalts- und Transparenzpflichten - zwei Zauberworte im Mittelpunkt des DSA. Kerngedanke ist es, die Möglichkeiten zu verbessern, mit denen User zum Beispiel Desinformationen, Hassrede oder Produktfälschungen anzeigen können. Die Plattformen sind dann noch stärker als bisher dazu verpflichtet, solchen Meldungen nachzugehen und die Täter ausfindig zu machen.
Zu den verpflichteten Plattformen gehören Anbieter aus folgenden Bereichen:
- Online-Marktplätze
- Soziale Netzwerke
- Online-Suchmaschinen
- App-Stores
- Reise- und Unterkunfts-Plattformen
- Content-Sharing-Plattformen
Themenfelder, in denen der DSA regulieren soll:
- Manipulative Algorithmen
- Handel mit illegalen Waren, Dienstleistungen und Inhalten
- Datennutzung und Datenweitergabe in Netzwerken und ähnlichen Plattformen
Susanne Dehmel vom IT-Branchenverband Bitkom sieht die strengeren Regelungen grundsätzlich positiv: "Ich glaube schon, dass das eine solide gesetzliche Regelung ist, mit den Pflichten, die jetzt festgeschrieben werden", sagt sie BR24. Allerdings ist es in ihren Augen noch fraglich, wie gut die Umsetzung dann funktioniert, denn: "Da müssen die Unternehmen schon einen erheblichen Aufwand für betreiben."
Dazu gehört zum Beispiel, dass User künftig ein Recht darauf haben werden zu erfahren, wofür ihre Daten genutzt werden. Denn unter anderem dürfen persönliche und sensible Daten dann nicht mehr verwendet werden, um Werbung direkt auszuspielen. Außerdem sollen sie weitreichende Widerspruchs-Möglichkeiten bekommen. Auch das Beschwerde-Management soll so ausgeweitet werden, dass fehlerhafte oder rechtswidrige Inhalte schnell und zuverlässig gelöscht werden.
Aufwand für Plattformen deutlich erhöht
Die größten Online-Unternehmen werden schon seit 2023 direkt von der EU-Kommission überwacht. Außerdem gibt es dann auf europäischer und auf nationaler Ebene direkte staatliche und verbraucherschutzrechtliche Anlaufstellen für Beschwerden. In Deutschland können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die örtlichen Polizeibehörden oder Onlinewachen wenden, wenn sie strafrechtlich relevante Inhalte melden wollen. Koordiniert wird das Ganze von der Bundesnetzagentur.
Auf EU-Ebene hat der DSA bereits erste Wirkung gezeigt. Die Europäische Kommission hat im Januar insgesamt 17 große Online-Dienste wegen Mängeln bei der Einhaltung von EU-Vorschriften verwarnt. Die Behörde forderte unter anderem von Amazon, Facebook und Google zusätzliche Informationen darüber, wie sie europäischen Forscherinnen und Forschern Zugang zu ihren Daten gewähren.
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