Eine Person mit einem Geldbeutel (Symbolbild)
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Entlastung bei Heizkosten: Gaspreisbremse tritt in Kraft

Entlastung bei Heizkosten: Gaspreisbremse tritt in Kraft

Um Verbraucher bei den Heizkosten zu entlasten, tritt jetzt eine weitere Unterstützungsmaßnahme der Bundesregierung in Kraft: die Gaspreisbremse. Sie soll Endverbrauchern helfen, die immensen Preissteigerungen bei Erdgas in den Griff zu bekommen.

Über dieses Thema berichtet: radioWelt am .

Erdgas und Fernwärme haben von jetzt an einen Preisdeckel – zumindest für private Haushalte, Vereine und kleine und mittlere Unternehmen. Die Kilowattstunde Erdgas kostet sie damit maximal noch zwölf Cent – bei der Fernwärme sind es 9,5 Cent. Und das auch rückwirkend für Januar und Februar, egal was der Tarif des Energieversorgers gerade vorgibt.

Die Differenz übernimmt der Staat, also der Steuerzahler. Bis April 2024 soll die Gaspreisbremse die Preise fürs Heizen dämpfen.

  • Zum Artikel: Vergünstigte Kredite und Preisbremsen: Das ändert sich im März

Gaspreisbremse gilt nur für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs

Allerdings gilt dieser Deckel nicht unbegrenzt. Er ist beschränkt auf 80 Prozent des für dieses Jahr prognostizierten Verbrauchs. Und der leitet sich vom Bedarf des letzten Abrechnungsjahres ab. Eine Berechnung die die Energieversorger vornehmen und den Verbrauchern in diesen Tagen zukommen lassen. Wer mehr als das verbraucht, bezahlt dafür, was der Tarif des Energieversorgers vorsieht.

Um von der Gaspreisbremse zu profitieren, muss man nicht selber aktiv werden. Die Entlastung wird über den Energieversorger abgerechnet oder über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Das Verbraucherportal Finanztip empfiehlt allerdings dringend, sich das Schreiben seines Versorgers genau anzuschauen und zu prüfen, ob die Angaben in Ordnung sind. Und die Verbraucherzentralen sammeln Berichte über Erfahrungen mit der Gas- und auch der Strompreisbremse.

Wer sehr viel Energie einspart, erhält Gutschriften

Und es gibt noch einen weiteren Anreiz zum Energiesparen. Wer seinen Verbrauch ordentlich drosselt und weniger als 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs benötigt, spart nicht nur die Ausgaben für diesen Energieverbrauch, sondern bekommt zusätzlich eine Gutschrift. Und zwar in Höhe dessen, was diese nicht verbrauchten Kilowattstunden Energie beim eigenen Versorger gekostet hätten.

Konkret bedeutet das beispielsweise, dass ein Haushalt, der statt 10.000 Kilowattstunden nur 7.000 benötigt, auch noch eine Vergütung erhält. Und zwar für die 1.000 Kilowattstunden, die über das 80-Prozent-Sparziel hinausgehen. Vergütet werden diese mit dem Tarifpreis des eigenen Versorgers pro Kilowattstunde. Bei sparsamen Bewohnern und dem bisher recht milden Winter ist eine solche Reduktion im Energieverbrauch gar nicht so abwegig.

Gastarife teils wieder günstiger als die Gaspreisbremse

Auf die Gaspreisbremse angewiesen sind viele Verbraucher aber nicht mehr. Mittlerweile gibt es wieder Tarife einiger Erdgasversorger, die weniger als zwölf Cent für die Kilowattstunde Erdgas verlangen – auch mit Preisgarantien für ein Jahr. Zu finden sind sie teils auf den Vergleichsportalen. Allerdings lassen nicht alle Anbieter sich dort auflisten. Es lohnt sich also auch direkt auf die Internetseiten von Erdgasanbietern zu gehen. Und dann einen Wechsel in Betracht zu ziehen.

Härtefallfonds für Nutzer von Öl, Pellets und Flüssiggas

Da die Preissteigerungen bei Öl und Pellets nicht so extrem wie bei Erdgas waren, ist hier kein Preisdeckel vorgesehen. Für die Nutzer ist das ist aber natürlich nur ein schwacher Trost, denn auch Öl und Holz sind teurer geworden. Heizöl und Holzpellets kosten derzeit, sehr grob betrachtet, ungefähr doppelt so viel wie im langjährigen Mittel – darauf läuft es beim Erdgas mit der Preisbremse auch hinaus. Für Härtefälle gibt es bei Öl, Pellets und Flüssiggas allerdings einen Sonderfonds. Der Bund stellt den Bundesländern bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung, damit diese im Notfall Haushalten bei den Heizkosten helfen können.

Wirtschaft nicht ganz zufrieden mit Erleichterungen für Unternehmen

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) begrüßt die Erleichterungen, die auch für kleine und mittlere Unternehmen gelten, die nicht mehr als 1,5 Gigawatt pro Jahr an Erdgas verbrauchen. Allerdings mahnt die Interessensvereinigung weitere Hilfen vom Bund an, damit "wichtige Säulen unserer Wirtschaft wie Handwerk und Gewerbe tragfähig bleiben". Gefordert wird beispielsweise eine Senkung von Energiesteuern und des nationalen CO2-Preises.

Außerdem fordert die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, dass die Energiepreisbremsen für größere Betriebe überarbeitet werden. Diese seien nicht praxistauglich. "Viele der Anforderungen und Hürden sind für Betriebe kaum erreichbar" so vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Hotline für Fragen eingerichtet

Bei Fragen rund um die Energiepreisbremse können sich Verbraucher und Unternehmen an eine kostenlose Hotline wenden. Eine Beratung zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse gibt es ab sofort unter der Nummer 0800 78 88 900, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Antworten auf häufig gestellte Fragen stellte das Ministerium außerdem auf seine Homepage.

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