Es ist ein beträchtlicher Aufschlag, den die Krankenkasse KKH ab 1. August von ihren Mitgliedern verlangt: Statt 16,58 Prozent nimmt sie künftig 17,88 Prozent vom Lohn. Bei einem Brutto-Monatseinkommen von 4.000 Euro muss ein Beschäftigter gemeinsam mit dem Arbeitgeber künftig 52 Euro mehr für seinen Versicherungsschutz zahlen, wenn er bei der KKH versichert ist. Auch andere Kassen werden zum August teurer – wenn auch nicht so deutlich: So heben die IKK Classic, die MKK und die Knappschaft ihren Beitragssatz an.
Anhebungen schon im ersten Halbjahr
Auch zum Juli und April hatten etliche Kassen ihre Beiträge erhöht. Insgesamt hat etwa ein Fünftel der rund hundert gesetzlichen Kassen seit dem Jahreswechsel beschlossen, den Beitrag anzuheben, etliche davon waren bereits zum 1. Januar teurer geworden und erhöhen ihre Beiträge innerhalb kurzer Zeit ein weiteres Mal.
Als Grund nennen die Kassen deutlich höhere Ausgaben, etwa für die Krankenhausversorgung oder Arzneimittel. Die höheren Beiträge müssen stets von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
In Bayern für viele Versicherte zunächst Entwarnung
Für viele Versicherte in Bayern gibt es aber zunächst Entwarnung. Große Kassen, die ihren Schwerpunkt im Freistaat haben, halten ihre Beitragsätze erst einmal stabil. Keine Erhöhung, zumindest bis zum Jahreswechsel, hat die AOK Bayern angekündigt, die mit rund 4,5 Millionen mit Abstand Marktführer in Bayern ist.
Auch die Siemens BKK, bei der rund 1,1 Millionen Menschen versichert sind, will ihren Beitragssatz in der nächsten Zeit nicht verändern. Die Audi BKK mit rund 750.000 Versicherten erklärt, es gebe derzeit keine Pläne, den Beitrag zu verändern. Die Audi BKK hatte gegen den Trend ihren Beitragssatz zum Jahreswechsel um 0,25 Prozentpunkte gesenkt, auf 15,6 Prozent.
Auch die größten bundesweiten Kassen, TK, Barmer und DAK heben ihre Beiträge zunächst nicht an.
Kündigungsrecht bei Beitragsanhebung
Wenn eine gesetzliche Kasse ihren Beitrag erhöht, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht, falls sie weniger als ein Jahr bei der jeweiligen Kasse sind. Wer bereits länger als zwölf Monate bei einer Kasse ist, kann jederzeit eine andere gesetzliche Kasse wählen.
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