Ein Plakat des Reiseveranstalter FTI (FTI Group) mit der Aufschrift «FTI 40 Jahre unvergessliche Reisen!» an der Firmenzentrale in München.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe

Nach der Pleite des Reiseveranstalters FTI werden nun Entschädigungen ausgezahlt.

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FTI-Pleite: Entschädigung der Kunden startet

Die Pleite Reisekonzerns FTI hat vielen den Sommerurlaub verhagelt. Seit über zwei Monaten warten die FTI-Kunden nun auf die Entschädigung. Nun soll Geld fließen. Worauf die Kunden achten müssen. 

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Im Juni hat der Münchner Reisekonzern FTI Insolvenz angemeldet. Er war einst der drittgrößte deutsche Veranstalter für Urlaubsreisen. Für hunderttausende Deutsche, die eine Reise über FTI gebucht hatten, kam die Nachricht der Firmenpleite zu Beginn der Sommerferien sehr ungelegen.

Rund eine Viertelmillion Urlauber hatte bei FTI gebucht und schon vorab bezahlt. Die Reisen wurden aufgrund der Insolvenz abgesagt. Mehr als zwei Monate haben die FTI-Kunden auf eine Entschädigung gewartet. Immerhin sind Pauschalreisen, wie sie FTI vor allem vertreibt, abgesichert. Nun sollen Entschädigungen ausgezahlt werden, wie der Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) mitgeteilt hat.

Reisesicherungsfonds: Größter Erstattungsprozess jemals

Es sei der größte Erstattungsprozess zur Erfüllung des Verbraucherschutzes in der Geschichte der Bundesrepublik, heißt es beim DRSF. Immerhin geht es um rund 215.000 stornierte FTI-Reisen mit jeweils meist zwei oder mehreren Personen pro gebuchter Reise. Die Zahl der Betroffenen liegt also weit höher. Hinzu kommen etwa 60.000 Urlauber, die zum Zeitpunkt der FTI-Insolvenzanmeldung ihre Reise bereits angetreten hatten und teilweise im Hotel nochmals zur Kasse gebeten wurden. Auch sie warten noch auf ihr Geld.  

FTI-Erstattung: Zwei-Faktor-Authentifizierung ist Voraussetzung 

Als Erste werden diejenigen Kunden eine Überweisung erhalten, von denen zwei Authentifizierungsfaktoren vorliegen, etwa E-Mail-Adresse und Handynummer. Diese werden in den kommenden Tagen eine E-Mail vom Sicherungsfonds erhalten. Über den darin enthaltenden Link kommen sie auf die Seite, über die sie den genauen Erstattungsbetrag angeben können. Der Link gilt pro Reise, egal wie viele Personen an der Reise teilgenommen haben, heißt es vom DRSF.  

Für die Erstattung müssen die Verbraucher folgende Nachweise hochladen: 

  • Buchungsbestätigung 
  • Nachweise auf geleistete Zahlungen 
  • DRSF-Sicherungsschein 
  • Vollmacht(en) des/r Mitreisenden (Formular wird vom DRSF bereitgestellt) 

Wenn die Unterlagen komplett sind, verspricht der DSRF eine zügige Zahlung. 

Kunden ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung bekommen Post 

Länger auf ihr Geld warten müssen Kunden, von denen der DRSF noch nicht die vollständigen Kontaktdaten vorliegen hat. Diese werden postalisch angeschrieben, um die notwendige Zwei-Faktor-Authentifizierung durchzuführen. Bis zum Herbst sollen die Meisten den Betrag, den sie wegen der FTI-Pleite verloren haben, auf ihrem Konto gutgeschrieben bekommen, erklärt der Reisesicherungsfonds. Insgesamt werde ein Betrag im "mittleren dreistelligen Millionenbereich" erstattet.

Pauschalreisen werden entschädigt, Einzelbuchungen nicht

Die aktuellen Rückzahlungen gelten nur für sogenannte Pauschalreisen. Pauschalreisen bestehen mindestens aus einem Flug und einer Unterkunft, die im Paket gemeinsam gebucht werden, zum Teil auch mit weiteren Extras wie beispielsweise Leihwagen.

Kunden, die Übernachtung, Flug, Leihwagen und Ähnliches einzeln über FTI gebucht haben, können aktuell nicht auf Erstattung hoffen. Für diese Einzelbuchungen ist der Deutsche Reisesicherungsfonds nicht zuständig. FTI versucht laut Mitteilung auch hier eine Lösung zu finden, kann das aber nicht versprechen.

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