Symbolbild: Rückerstattung der bereits bezahlten Pauschalreisen
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FTI-Kunden sollen bis Herbst ihr Geld zurückbekommen.

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FTI-Pleite: Kunden sollen bis Herbst ihr Geld zurückbekommen

FTI-Pleite: Kunden sollen bis Herbst ihr Geld zurückbekommen

Nach der Pleite des Reiseveranstalters FTI Anfang Juni warten Hunderttausende Kunden auf die Rückerstattung. Jetzt ist klar: Bis Herbst sollen sie ihr Geld zurückbekommen. Allerdings nicht für alle gebuchten Leistungen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Nach der Pleite des Reiseveranstalters FTI sollen Kunden bis zum Herbst eine Entschädigung bekommen. Das gab eine Sprecherin des Deutschen Reisesicherungsfonds bekannt, über den Pauschalreisen abgesichert sind. Einen genauen Termin für den Beginn der Auszahlungen nannte sie nicht, möglicherweise könne es aber schon in dieser Woche losgehen.

Erstattung nur für FTI-Pauschalreisen

Nach Auswertung der Buchungs- und Reisedaten des insolventen Unternehmens geht es um insgesamt 250.000 Pauschalreisen, die storniert wurden. Hinzu kämen 60.000 Pauschalreisende, die zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits mit FTI im Urlaub waren. Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen, können nun ebenfalls erstattet werden. Zur Höhe der Entschädigungssumme machte der Fonds keine Angaben.

Der Reisesicherungsfonds hatte nach der FTI-Pleite andere Veranstalter wie Tui und DER Touristik beauftragt, gestrandete FTI-Urlauber zu betreuen, damit sie ihren Urlaub fortsetzen können. Die überwiegende Zahl der Betroffenen habe ihre Reise dadurch wie geplant zu Ende führen können, hieß es. Die dafür fälligen Kosten überweise der Fonds direkt an den jeweiligen Veranstalter.

Rückerstattung nicht für einzeln gebuchte Flüge oder Mietwagen

Über den Deutschen Reisesicherungsfonds sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der Schutz gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine, wie reine Hotelbuchungen. Auch für einzeln gebuchte Flüge oder Mietwagen gibt es keine Erstattung aus dem Fonds.

Die FTI Touristik GmbH hatte Anfang Juni beim Amtsgericht München einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Das Gericht entsprach dem Antrag noch am selben Tag und setzte den Sanierungsexperten Bierbach als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Der Münchner FTI-Konzern war drittgrößter deutscher Veranstalter nach Tui und DER Touristik.

Mit Informationen von dpa

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